Mode, d. h. von der sozialen Verbreitung eines Tuns und Schützens ab-hängig, bis wir, spät genug, die Sache selbst ästhetisch zu beurteilenwissen. So stellt sich die Notwendigkeit für das Individuum, sich übersich selbst zu erweitern und zugleich in dieser Erweiterung einen über-persönlichen Halt und Festigkeit zu gewinnen: im Recht, in der Er-kenntnis, in der Sittlichkeit — als die Macht der Tradition dar; an Stelledieser zuerst unentbehrlichen Normierung, die zwar über das Einzel-subjekt, aber noch nicht über Subjekte überhaupt hinausgeht, wächst all-mählich die aus der Kenntnis der Dinge und dem Ergreifen der idealenNormen hervorgehende auf. Das Aufser-Uns, dessen wir zu unsererOrientierung bedürfen, nimmt die leichter zugängliche Form der sozialenAllgemeinheit an, ehe es uns als objektive Bestimmtheit der Realitätenund der Ideen entgegentritt. In diesem, die Kulturentwicklung durch-gängig charakterisierenden Sinne also ist der Tausch ursprünglich Sacheder sozialen Festsetzung, bis die Individuen die Objekte und ihre eigenenWertungen hinreichend kennen, um die Tauschraten selbst von Fall zuFall zu fixieren. Hier liegt das Bedenken nahe, dafs diese gesellschaft-lich-gesetzlichen Preistaxen, nach denen der Verkehr in allen Halbkulturenvor sich zu gehen pflegt, doch nur das Resultat vieler vorangegangenerTauschaktionen sein könnten, die zuerst in singulärer und noch unfixierterForm unter Individuen stattgefunden hätten. Allein dieser Einwand trägtnicht weiter als gegenüber der Sprache, Sitte, Recht, Religion, kurz allengrundlegenden Lebensformen, die in der Gruppe als ganzer entstehenund herrschen, und die man sich lange nur durch die Erfindung Einzelnerzu erklären wufste; während sie sicher von vornherein als interindivi-duelle Gebilde entstanden sind, als Wechselwirkung zwischen den Ein-zelnen und den Vielen, so dafs keinem Individuum für sich ihr Ursprungzuzuschieben ist. Ich halte es durchaus für möglich, dafs der Vorgängerdes sozial fixierten Tausches nicht der individuelle Tausch gewesen ist,sondern eine Art des Besitz Wechsels, die überhaupt nicht Tausch war,etwa der Raub. Dann wäre der interindividuelle Tausch nichts anderesals ein Friedensvertrag gewesen, und Tausch und fixierter Tausch wärenals eine einheitliche Tatsache entsprungen. Eine Analogie hierzu würdendie Fälle bieten, wo der primitive Frauenraub dem exogamischenFriedensvertrag mit Nachbarn — der den Kauf und Austausch derWeiber gründet und regelt — vorangegangen ist. Die hiermit ein-geführte, prinzipiell neue Eheform wird also sogleich in ihrer, das Indivi-duum präjudizierenden Fixiertheit gesetzt. Freie Sonderverträge dergleichen Art zwischen Einzelnen brauchen dabei keineswegs voraus-gegangen zu sein, sondern zugleich mit dem Typus ist auch eine soziale
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