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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
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ein Paar Schuhe, ein Kleinod für zwanzig Seelenmessen das warenDinge, an die sich gewisse Intensitäten des Wertgefühles so unmittelbarknüpften, dafs ihre Werte als objektiv einander entsprechend erscheinenkonnten. Je unmittelbarer der Tausch stattfindet und in je einfacherenVerhältnissen so dafs nicht erst eine Vielheit vergleichender Be-ziehungen dem Objekt seine Stellung zuweist desto eher kann derWert als eine eigene Bestimmtheit des Objektes erscheinen. Die ein-deutige Sicherheit, mit der man so den Austausch vollzog, spiegelte sichin der Vorstellung, dafs sie durch eine objektive Qualität der Dingeselbst hervorgebracht würde. Erst die Einstellung des einzelnen Objektsin eine vielgliedrige Produktion und nach allen Seiten hin ausgreifendeTauschbewegungen legt es nahe, seine wirtschaftliche Bedeutung in seinerBeziehung zu anderen Objekten, und so wechselseitig, zu suchen; diesaber fällt mit der Ausbreitung der Geldwirtschaft zusammen. Dafs derSinn des wirtschaftlichen Objektes als solchen in dieser Relativität bestehtund dafs es der Sinn des Geldes ist, sich immer reiner zum Ausdruckdieser Relativität zu machen dies beides wird erst in Wechselwirkungdem Bewufstsein näher gebracht. Das Mittelalter nahm eine unmittel-bare Beziehung zwischen dem Objekte und dem Geldpreis an, d. h. eine,die auf dem an sich seienden Wert jedes von ihnen beruhte und diedeshalb zu einer objektiven »Richtigkeit« gebracht werden konnte undalso auch sollte. Der Irrtum dieser substanzialistischen Anschauung istmethodisch derselbe, wie wenn man zwischen einem Individuum und demInhalte irgendeines Rechtes einen unmittelbaren Zusammenhang behauptenwollte, derart, dafs das Wesen jenes Menschen, wie es an und für sichund ohne weitere Rücksicht auf aufser ihm Liegendes ist, auf diese Kom-petenz einen »gerechten« Anspruch hätte wie es etwa in der indivi-dualistischen Vorstellung der »Menschenrechte« geschehen ist. In Wirk-lichkeit ist Recht doch nur ein Verhältnis von Menschen untereinanderund vollzieht sich nur an den Interessen, Objekten oder Machtvoll-kommenheiten, die wir einen Rechtsinhalt, »ein Recht« im engeren Sinnenennen und die an und für sich überhaupt keine angebbare, ihnen selbstanzusehende »gerechte« oder »ungerechte« Beziehung zu einem Indivi-duum haben. Erst wenn jenes Verhältnis besteht und sich zu Normengefestigt hat, können diese von sich aus, einen einzelnen Menschen undeinen einzelnen Inhalt gleichsam zusammen ergreifend, die Verfügungs-gewalt jenes über diesen als eine gerechte charakterisieren. So kann esallerdings einen gerechten Geldpreis für eine Ware geben; aber nur alsAusdruck eines bestimmten, nach allen Seiten hin ausgeglichenen Tausch-verhältnisses zwischen dieser und allen anderen Waren, nicht aber als