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der wesentlichen Dienste des Geldes hervortreten lassen. Je mehr dieBedeutung des Geldes als Tauschmittel, Wertmals, Aufbewahrungs-mittel usw. aus ihrer ursprünglichen Geringfügigkeit zum Übergewichtüber seinen sogenannten Substanzwert aufwächst, desto mehr Geld kannauch in anderer als gerade in Metallform in der Welt zirkulieren. Unddieselbe Entwicklung, die von der eingeschränkten Starrheit und sub-stanziellen Festgelegtheit des Geldes zu diesen Vertretungen führt,macht sich auch weiterhin innerhalb dieser selbst geltend. So etwa inder Entwicklung von dem von Person zu Person lautenden Schuldscheinzu dem Inhaberpapier. Die Stufen dieser Entwicklung sind noch zuverfolgen. Die Klausel des Schuldanerkenntnisses, dafs der Inhaberdesselben und nicht nur der eigentliche Ausleiher zur Einziehung be-rechtigt sei, kommt zwar schon im Mittelalter vor; aber nicht umseinen Wert zu übertragen, sondern um die Einziehung durch einenVertreter des Gläubigers zu erleichtern. Diese blofs formale Mobili-sierung des Papiers wurde eine mehr tatsächliche in dem französischenbillet en blanc, das an der Lyoner Börse kursierte. Dasselbe wiesseiner Fassung nach noch auf einen individuellen Gläubiger an, dessenNamen aber nicht ausgefüllt war; wurde ein solcher indes an die leereStelle eingefügt, so war nun der Gläubiger individuell bestimmt. Dereigentliche Handelsverkehr mit reinen Inhaberpapieren begann im16. Jahrhundert in Antwerpen ; wir wissen, dafs anfänglich denselben, wennsie ohne besondere Zession in Zahlung gegeben waren, oft die Einlösungam Verfallstage verweigert wurde, so dafs eine kaiserliche Verordnungihre prinzipielle Gültigkeit fesstellen mufste. Hier haben wir eine sehrdeutliche Stufenfolge. Der fragliche Wert ist durch den individuell be-stimmten Schuldschein sozusagen zwischen Gläubiger und Schuldnerfestgeklemmt; er gewinnt seine erste Beweglichkeit, indem er wenigstensvon einem Anderen eingezogen werden kann, wenngleich für Rechnungdes ursprünglichen Gläubigers; dies erweitert sich, indem das Blanko-papier die personale Bestimmtheit des Gläubigers zwar nicht aufhebt,aber doch beliebig hinausschiebt, bis schliefslich in dem reinen Inhaber-papier, das wie eine Münze von Hand zu Hand gehen kann, der Wertvöllig mobilisiert ist. Dies erscheint als der Revers oder die gleichsamsubjektive Wendung der oben an den staatlichen Schatzassignationenbeobachteten Entwicklung. Indem dieselben statt auf einzelne bestimmteKroneinkünfte schliefslich auf die Staatseinkünfte überhaupt lauteten,verloren sie nach der Seite des Schuldners hin ihre individuelle Fixiert-heit, gingen aus ihrer substanziellen Eingeschränktheit in die Bewegungender allgemeinen Staatswirtschaft über und wurden, schon weil die