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Dals diese ursprünglich keine freiwillige, sondern durch die Macht-gleichheit der anderen Partei erzwungene sein mag, ist dafür ohneBelang; denn das Entscheidende, spezifisch Menschliche ist eben, dafsdie Machtgleichheit nicht zum gegenseitigen Raub und Kampf, sondernzu dem abwägenden Tausch führt, in dem das einseitige und persönlicheHaben und Habenwollen in eine objektive, aus und über der Wechsel-wirkung der Subjekte sich erhebende Gesamtaktion eingeht. Der Tausch,der uns als etwas ganz Selbstverständliches erscheint, ist das erste undin seiner Einfachheit wahrhaft wunderbare Mittel, mit dem Besitzwechseldie Gerechtigkeit zu verbinden; indem der Nehmende zugleich Gebenderist, verschwindet die blofse Einseitigkeit des Vorteils, die den Besitz-wechsel unter der Herrschaft eines rein impulsiven Egoismus oderAltruismus charakterisiert; welche letztere übrigens keineswegs immerdie zeitlich erste Stufe der Entwicklung ausmacht.
Allein die blofse Gerechtigkeit, die der Tausch^ bewirkt, ist dochnur etwas Formales und Relatives: der eine soll nicht mehr und nichtweniger haben als der andere. Darüber hinaus aber bewirkt er eineVermehrung der absoluten Summe empfundener Werte. Indem jedernur in den Tausch gibt, was ihm relativ überflüssig ist, und in denTausch nimmt, was ihm relativ nötig ist, gelingt es durch ihn, die zujedem gegebenen Zeitpunkt der Natur abgewonnenen Werte zu immerhöherer Verwertung zu bringen. Angenommen, die Welt wäre wirk-lich »weggegeben« und alles Tun bestünde wirklich in einem blofsenHin- und Herschieben innerhalb eines objektiv unveränderlichen Wert-quantums, so bewirkte dennoch die Form des Tausches gleichsam eininterzellulares Wachstum der Werte. Die objektiv gleiche Wertsummegeht durch die zweckmäfsigere Verteilung, die der Tausch bewirkt, ineine subjektiv gröfsere, in ein höheres Mafs empfundener Nutzungenüber. Das ist die grofse kulturelle Aufgabe bei jeder Neuverteilungvon Rechten und Pflichten, die doch immer einen Austausch enthält;selbst bei scheinbar ganz einseitiger Verlegung des Vorteils wird einwirklich soziales Verfahren sie nicht vernachlässigen. So war es z. B.bei der Bauernbefreiung des 18. und 19. Jahrhunderts die Aufgabe, dieHerrschaften nicht einfach das verlieren zu lassen, was die Bauern ge-winnen sollten, sondern einen Verteilungsmodus von Besitz und Rechtenzu finden, der zugleich die Totalsumme der Nutzungen vergröfserte.
Hier sind es nun zwei Eigenschaften des Geldes, die nach dieserRichtung hin den Tausch von Waren oder Leistungen gegen dasselbeals den vollkommensten erscheinen lassen: seine Teilbarkeit und seineunbeschränkte Verwertbarkeit. Die erstere bewirkt, dafs überhaupt eine
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