S62
dieses Verhältnis nach manchen persönlich sehr empfindlichen Seiten fürden Arbeiter härter sein mag als das frühere, so enthält es doch einElement der Freiheit, indem seine Unterordnung nicht mehr subjektiv-personaler, sondern technischer Natur ist. Zunächst wird klar, dafsschon jene prinzipielle Befreiung, die im Übergang der Unterordnungin die objektive Form liegt, aufs engste an die unbedingtere Wirksamkeitdes Geldprinzips gebunden ist. Solange das Lohnarbeitsverhältnis alsein Mietsvertrag angesehen wird, enthält es wesentlich ein Moment derUnterordnung des Arbeiters unter den Unternehmer: denn der arbei-tende Mensch wird gemietet, wie es heute noch am schroffsten beiunseren Dienstboten ausgebildet ist, wo wirklich der Mensch mit demganzen, sachlich garnicht genau umschriebenen Komplex seiner Kräftegemietet wird und so als ganze Person in das Verhältnis der Unfreiheitund Unterordnung unter einen anderen Menschen eintritt. Sobald derArbeitsvertrag aber, die Geldwirtschaftlichkeit in ihre letzten Kon-sequenzen verfolgend, als Kauf der Ware Arbeit auf tritt, so handelt essich um die Hingabe einer völlig objektiven Leistung, die, wie man esformuliert hat, als Faktor in den kooperativen Prozefs eingestellt wirdund in diesem sich mit der Leistung des Unternehmers, ihr gewisser-mafsen koordiniert, zusammenfindet. Das gewachsene Selbstgefühl desmodernen Arbeiters mufs damit Zusammenhängen: er empfindet sichnicht mehr als Person untertänig, sondern gibt nur eine genau fest-gestellte — und zwar auf Grund des Geldäquivalentes so genau fest-gestellte — Leistung hin, die die Persönlichkeit als solche gerade umso mehr freiläfst, je sachlicher, unpersönlicher, technischer sie selbst undder von ihr getragene Betrieb ist. Für den Betriebsleiter selbst zeitigtdie durchgedrungene Geldwirtschaft das gleiche Resultat von der Seiteher, dafs er nun seine Produkte für den Markt herstellt, d. h. fürgänzlich unbekannte und gleichgültige Konsumenten, die nur durch dasMedium des Geldes mit ihm zu tun haben. Dadurch wird die Leistungin einer Weise objektiviert, die die individuelle Persönlichkeit viel wenigerin sie verflicht und von ihr abhängig macht, als da noch lokale undpersönliche Rücksichten auf den bestimmten Abnehmer — insbesonderewenn man mit ihm im naturalen Austauschverhältnis stand — die Arbeitbeeinflufsten. Die Entwicklung des oben berührten Dienstbotenverhält-nisses zu persönlicher Freiheit nimmt ihren Weg ebenso über die ver-gröfserte Wirkung des Geldes. Jene persönliche Bindung, die sich inden »ungemessenen« Diensten des Dienstboten ausspricht, knüpft sichwesentlich an die Hausgenossenschaft desselben. Daraus, dafs er imHause der Herrschaft wohnt und beköstigt, gelegentlich auch bekleidet