374
beibehalten. Dieser Fall ist deshalb so bezeichnend, weil die Arbeiterdamals in einer wahren Leidenschaft der Assoziationsbildung befangenwaren. Lehnten sie nun die hier so naheliegende Verschmelzung aus-drücklich ab, so müssen sie besonders starke Gründe für gegenseitigeReserve gehabt haben — und fanden dabei die Möglichkeit, die dennochvorhandene Einheit ihrer Interessen in jener Gemeinsamkeit des blofsenGeldbesitzes wirksam werden zu lassen. Ja, auf Grund dieser vollensubjektiven Freiheit, die die blofse Geldbeteiligung den Mitgliedern derAssoziation läfst, sind gewisse Vereinigungen überhaupt erst möglichgeworden. Der Gustav-Adolf-Verein, jene grofse Gemeinschaft zurUnterstützung bedürftiger evangelischer Gemeinden, hätte garnicht zurExistenz und Wirksamkeit kommen können, wenn nicht der Charakter(oder vielmehr die Charakterlosigkeit) der Geldbeiträge die konfessio-nellen Unterschiede der Beitragenden verwischt hätte. Zu keiner anderenEinungsform wären Lutheraner, Reformierte, Unierte zu bewegen ge-wesen. Dasselbe gilt, wenn das gemeinsame Geldinteresse sozusagenein passives wird. Der englische Klerus bildete bis ziemlich tief in dasMittelalter hinein durchaus keine Einheit; insbesondere gehörten dieBischöfe, als Feudalherren, zu den Lords, in sozialer und politischer Ab-sonderung von dem niederen Klerus. Dies fand namentlich so langestatt, als nur der Grundbesitz, an dem letzterer nicht teil hatte, be-steuert wurde. Sobald aber besondere Besteuerungen des gesamtengeistlichen Einkommens aufkamen, war durch Opposition dagegen oderdurch Bewilligung ein gemeinsames Interesse für den ganzen Stand ge-schaffen, das der beste Kenner jener Zeit für eins der Hauptbindemittelhält, die überhaupt den Klerus erst als einheitlichen Stand schufen.Schon die Anfänge der Geldwirtschaft zeitigen Entwicklungen der wirt-schaftlichen Vereinigung aus demselben Grundmotiv heraus. Die Ver-mehrung und vermehrte Bedeutung des Kapitals erzeugte vom 14. Jahr-hundert an das Bedürfnis, dasselbe in der Familie ungeteilt zu erhalten.Denn indem die Anteile aller Erben einheitlich zusammenblieben, übtensie weit reichere Wirkungen zugunsten eines jeden, als er bei ihrerAufteilung erreichen konnte. Es begann also in Deutschland der Eintrittaller Erben in die ungeteilte Erbschaft und der Weiterbestand des altenGeschäfts zu gesamter Hand. Daran knüpften sich nun zwei Kon-sequenzen. Es entstand innerhalb der Familie die Trennung von Haus-wirtschaft und Geschäft, so dafs Familienmitglieder mit getrennter Haus-wirtschaft und separatem Vermögen doch Teilhaber der einen ungeteilten»Firma« bleiben konnten; während die Bedeutung des Geldkapitals diealte Familienwirtschaft überhaupt gesprengt hatte, schuf es nun doch