381
dafs jeder Einzelne sich dem gemeinsamen Beschluis entziehen konnte.Das gleiche Motiv macht sich unter sehr veränderten Umständen geltend,indem bei zunehmender Zentralisation der Staatsverwaltung dennoch denlokalen Verbänden eine relative Freiheit der Finanzgebarung gelassenwird. Die deutsche Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte z. B. scheintdahin zu neigen, die sozialen, politischen, ethischen Aufgaben derKommunen als solcher einzuengen und sie zu lokalen Organen desRegierungswillens herabzudrücken; wogegen man ihnen innerhalb derVermögensverwaltung erhebliche Autonomie einräumt. Es ist in dem-selben Sinn, wenn man es als den Hauptnachteil der Geldstrafe hervor-gehoben hat, dafs das Geld im Bssitze des Staates lange nicht so wirt-schaftlich fruchtbar zu machen ist, wie es in den Händen des Individuumswäre. Deshalb ist es schon eine technische Zweckmäfsigkeit in bezugauf die Geldgebarung, demjenigen eine gewisse Freiheit zu lassen, denman in allen übrigen Beziehungen beschränkt — eine etwas verkleidetepraktische Folge und Wendung der Schwierigkeit, der die kollektivistischeVerfügung über Geld begegnet.
Eine solche Schwierigkeit besteht nämlich trotz der Eignung desGeldes, das zusammenhaltende Interesse für Vereinigungen sonst un-vereinbarer Individuen abzugeben. Beides geht schliefslich auf eine unddieselbe Wirkung seiner zurück: Sonderung und gegenseitige Unabhängig-keit den Elementen zu gewähren, die vorher in ursprünglicher Lebens-einheit bestanden haben. Diese Zersetzung trifft einerseits die Einzel-persönlichkeiten und ermöglicht dadurch, dafs sich ihre gleichartigenInteressen, wie unabhängig von dem Divergenten und Unversöhnlichenan ihnen, zu einem Kollektivgebilde zusammentun. Sie trifft aber auchandrerseits die Gemeinschaften und erschwert den nun scharf differen-zierten Individuen die innere und äufsere Vergemeinsamung. Das Schemadieses Widerspruchs, weit über diesen Fall hinausgreifend, durchziehtdas ganze gesellschaftliche Leben. Es stammt daher, dafs das Individuumeinerseits ein blofses Element und Glied der sozialen Einheit ist, andrer-seits aber doch selbst ein Ganzes, dessen Elemente eine relativgeschlossene Einheit bilden. Die Rolle, die ihm als blofsem Organ zu-kommt, wird deshalb häufig mit derjenigen kollidieren, die es als ganzerund eigener Organismus spielen kann oder will. Derselbe Einflufs, derdas aus Individuen zusammengegliederte soziale Ganze trifft und aufserdemdas Individuum als ein Ganzes selbst, löst an beiden formal gleicheWirkungen aus, die eben deshalb, da das Individuum jene zwei völligheterogenen Bedeutungen repräsentiert, oft genug in inhaltliche Gegen-sätze auslaufen. Darum ist es zwar ein praktischer, aber durchaus kein