Druckschrift 
Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
Seite
380
Einzelbild herunterladen
 

380

teilung und Intensität der Ausnutzung wird zu einer solchen Notwendig-keit, dals man den Privatbesitz als eine direkte Folge der quantitativenMehrung der Gruppe bezeichnen kann. Eine irländische Handschrift des12. Jahrhunderts berichtet, dals die Aufteilungen des Bodens wegen derzu grofs gewordenen Zahl der Familien stattfanden; und in Rufsland,wo sich der Übergang vom Gesamt- zum Sondereigentum noch beobachtbarvollzieht, ist es ganz deutlich, dals die blofse Vermehrung der Be-völkerung ihn trägt oder beschleunigt. Das Geld aber ist ersichtlichdas geeignetste Substrat der privaten und persönlichen Besitzform. Diegesonderte Verteilung, die Fixierung der Vermögensrechte, die Realisierungder einzelnen Ansprüche ist erst durch das Geld ohne weiteres möglichgeworden. Das primäre und reinste Schema der Quantitätserweiterungdes wirtschaftlichen Lebenskreises ist der Tausch überhaupt; mit ihmgreift das Individuum ganz prinzipiell viel mehr als mit Raub undGeschenk über seine solipsistische Peripherie hinaus. Tausch aber ist,seiner Idee nach, erst bei Privateigentum möglich; aller Kollektivbesitzenthält eine Tendenz zur »Toten Hand«, während die spezifischen Wünschedes Einzelnen und seine Ergänzungsbedürftigkeit ihm den Tausch nötigmachen. Der Besitz mufs sich erst auf das Individuum konzentrierthaben, um von da aus wieder sich durch den Tausch zu verbreiten. DasGeld, als der absolute Träger und Verkörperung des Tausches, wurde durchdiese Vermittlung des Privateigentums, mit seiner Angewiesenheit auf denAustausch, zum Vehikel jener Erweiterung der Wirtschaft, jenes Hinein-beziehens unbegrenzt vieler Kontrahenten durch das Hin und Her desTausches. Darum wehrt sich aber das Geld auch und dies ist dieKehrseite eben derselben Tatsache gegen gewisse kollektivistischeVerfügungen, die sich innerhalb der Naturalwirtschaft von selbst ergeben.Im Mittelalter galt die Theorie, dafs eine Geldleistung nur von demjenigenzu fordern wäre, der sie persönlich versprochen hätte; die Mitglieder derStände, die in der bewilligenden Versammlung nicht gegenwärtig waren,versagten deshalb oft die Leistung. Anfangs des 13. Jahrhunderts stehtes in England noch nicht formell fest, dafs der Beschlufs des SupremeCouncil der Ständevertretung alle Untertanen in Sachen der Be-steuerung auch gegen den Willen des Einzelnen binden solle. Undals in Deutschland am Ende des Mittelalters die Landstände vielfach demLandesherrn gegenüber eine als Einheit wirkende Körperschaft bildetenund ihre Aktionen nicht die summierten Aktionen von Einzelnen, sondernsolche der Gesamtheit der Stände waren, da erhielt sich doch die erstereVorstellung noch am längsten bei der Steuerbewilligung; hier schien amlängsten die Gesamtheit nur die Summe der Einzelnen zu vertreten, so