Druckschrift 
Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
Seite
379
Einzelbild herunterladen
 

379

inhalte. Dieser Parallelismus ist kein zufälliger. Was wir die objek-tive Bedeutung der Dinge nennen, das ist in praktischer Hinsichtihre Gültigkeit für einen gröfseren Kreis von Subjekten; indem sie ausihrer ersten Bindung an das Einzelsubjekt oder einen kleinen Kreis, ausder Zufälligkeit subjektiver Deutung herauswachsen, wird die Vor-stellung oder Gestaltung ihrer eine für immer weitere Kreise gültigeund bedeutsame (auch wenn die Hindernisse der Lage es zu dieser An-erkennung durch die Gesamtheit in Wirklichkeit nicht kommen lassen),und eben damit erreichen sie, was wir ihre objektive Wahrheit oderihre sachlich angemessene Gestaltung nennen so sehr die ideelleGültigkeit, auf die die letzteren Begriffe hindeuten, in ihrem Fürsichseinalle Beziehung auf Anerkannt- oder Nicht-Anerkanntwerden ablehnenmag. Die Bedeutung des Geldes nach beiden Seiten hin bestätigt dieEnge dieser Korrelation, die sich auf vielerlei speziellen Gebieten geltendmacht. Das Handelsrecht des deutschen Mittelalters war ursprünglichnur das Genossenschaftsrecht der einzelnen Kaufmannskollegien gewesen.Es bildete sich zu einem gemeinen Rechte unter der universalistischenVorstellung, dafs der gesamte Kaufmannsstand des Reiches, ja, der Welteigentlich eine grofse Gilde bilde. Und damit entwickelte sich das ge-meine Recht des Handels st an des zu einem gemeinen Recht derHandelsgeschäfte. Plier tritt sehr klar hervor, wie das Recht, indemes von einem engeren zu einem absolut weiten Kreise vorschreitet, sichüberhaupt von der Beziehung auf blofse Personen löst und zu einemRechte der objektiven Transaktionen wird. Und eben dieselbe Ent-wicklung war es, die von einer immer gründlicheren Durchführung desGeldverkehres ebenso getragen wurde, wie sie andrerseits diese trug.

Schon die technische Schwierigkeit, die Werte der Naturalwirtschaftauf weithin zu transportieren, mufs diese auf relative Kleinheit dereinzelnen Wirtschaftskreise beschränken, während das Geld gerade durchseine absolute Beweglichkeit das Band bildet, das die gröfste Ausdehnungdes Kreises mit der Verselbständigung der Persönlichkeiten verbindet.Der vermittelnde Begriff für diese Korrelation zwischen dem Geld einer-seits und der Vergröfserung des Kreises wie der Differenzierung derIndividuen andrerseits ist oft das Privateigentum überhaupt. Der kleineund naturalwirtschaftliche Kreis neigt zu Gemeineigentum. Jede Ver-gröfserung desselben drängt auf Aussonderung der Anteile: bei sehrgewachsener Zahl von Genossen wird die Verwaltungstechnik des Gemein-besitzes so kompliziert und konfliktsreich, die Entstehungswahrscheinlichkeitunverträglicher oder über die kommunistische Enge hinausdrängenderIndividuen wächst so sehr, die dem Gemeinbesitz widerstrebende Arbeits-