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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
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das auf der Hand: diese stellt sich sowohl als die Härte der persönlichenUnterworfenheit unter eine Person wie als die Würde freier Vereinigungdar. Beides ändert sich, sobald das Richtung gebende Element un-persönlichen Charakter trägt sei es, dafs diese Unpersönlichkeit diedingliche eines äufseren Objekts, sei es, dafs sie die einer Mehrheit vonPersonen sei, in der die Subjektivität der einzelnen verschwindet. Dasvorige Kapitel hat uns gezeigt, wie der Übergang hier als Befreiungwirkt, wie oft der Mensch die Unterworfenheit unter eine unpersönlicheKollektivität oder eine rein sachliche Organisation der unter einePersönlichkeit vorzieht. Hier will ich nur erwähnen, dafs sowohlSklaven wie Fronbauern es relativ leicht zu haben pflegten, wenn siedem Staate zugehörten, dafs die Angestellten in den modernen Magazinenvon ganz unpersönlicher Betriebsart in der Regel besser situiert sind,als in den kleinen Geschäften, wo der Besitzer sie persönlich ausbeutet.Umgekehrt, wo von der einen Seite sehr personale Werte eingesetztwerden, wird die Umbildung der anderen in unpersönliche Formen alsUnwürdigkeit und Unfreiheit empfunden. Die aristokratische freie Hin-gebung bis zu den äufsersten Opfern hat oft genug einem Gefühl vonDemütigung und Deklassierung Platz gemacht, sobald ihr zwar geringereOpfer, aber als objektiv gesetzliche Pflicht zugemutet wurden. Noch im16. Jahrhundert erfuhren die Fürsten in Frankreich, Deutschland, Schott-land und den Niederlanden oft erheblichen Widerstand, wenn sie durchgelehrte Substitute oder Verwaltungskörper regieren liefsen. Der Befehlwurde als etwas Persönliches empfunden, dem man auch nur auspersönlicher Hingebung Gehorsam leisten wollte, während es einemunindividuellen Kollegium gegenüber nur Unterwerfung schlechthin gab.Das äufserste Glied dieser Reihe bilden die auf das Geld, als das sach-lichste aller praktischen Gebilde, gestellten Verhältnisse: je nach demAusgangspunkt und Inhalt hat sich uns die Geldleistung als der Trägerder völligen Freiheit wie der völligen Unterdrückung gezeigt. Deshalbfinden wir sie auch gelegentlich mit grofser Entschiedenheit versagt.Als Peter IV. von Arragonien einmal die arragonesischen Stände umeine Geldgewährung anging, erwiderten sie ihm, das wäre doch bishernicht üblich gewesen; seine christlichen Untertanen seien bereit, ihm mitihrer Person zu dienen, aber Geld zu geben sei nur Sache der Judenund Mauren. Auch im angelsächsischen England hatte der König keinRecht direkter Besteuerung, es herrschte vielmehr das alte germanischePrinzip, dafs das Gemeinwesen auf der persönlichen Leistung in Pleerund Gericht ruhte. Als der König das Dänengeld erhebt, angeblich alsSchutzgeld zur Abwehr neuer Einfälle, bezeichnet dies den Verfall des