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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
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exakte Wesen der Neuzeit ist die reinste Ausgestaltung ihres Intellek-tualismus, der freilich auch hier über der abstrakten Gleichheit die selbst-süchtigste Besonderung der Elemente wachsen lädst: denn mit feinerinstinktiver Einsicht versteht die Sprache unter einem »berechneten«Menschen schlechthin einen, der im egoistischen Sinne berechnet ist.Gerade wie bei der Verwendung von »verständige oder »vernünftig«,wird hier der scheinbar ganz unparteiische Formalismus des Begriffesin seiner Disposition, sich gerade mit einem bestimmten einseitigen Inhaltzu erfüllen, durchschaut.

Der hiermit charakterisierte zeitpsychologische Zug, der sich in soentschiedenen Gegensatz zu dem mehr impulsiven, auf das Ganze gehen-den, gefühlsmäfsigen Wesen früherer Epochen stellt, scheint mir inenger kausaler Verbindung mit der Geldwirtschaft zu stehen. Sie be-wirkt von sich aus die Notwendigkeit fortwährender mathematischerOperationen im täglichen Verkehr. Das Leben vieler Menschen wirdvon solchem Bestimmen, Abwägen, Rechnen, Reduzieren qualitativerWerte auf quantitative ausgefüllt. Eine viel gröfsere Genauigkeit undGrenzbestimmtheit mufste in die Lebensinhalte durch das Eindringen derGeldschätzung kommen, die jeden Wert bis in seine Pfennigdifferenzenhinein bestimmen und spezifizieren lehrte. Wo die Dinge in ihrem un-mittelbaren Verhältnisse zu einander gedacht werden also nicht aufihren Generalnenner Geld reduziert sind, da findet viel mehr Ab-rundung, Setzen von Einheit gegen Einheit statt. Die Exaktheit, Schärfe,Genauigkeit in den ökonomischen Beziehungen des Lebens, die natürlichauch seine anderweitigen Inhalte abfärbt, hält mit der Ausbreitung desGeldwesens Schritt freilich nicht zur Förderung des grofsen Stiles inder Lebensführung. Erst die Geldwirtschaft hat in das praktischeLeben und wer weifs, ob nicht auch in das theoretische das Idealzahlenmäfsiger Berechenbarkeit gebracht. Auch von dieser Wirk ungaus gesehen stellt sich das Geldwesen als blofse Steigerung und Sub-limierung des wirtschaftlichen Wesens überhaupt dar. Über die Handels-geschäfte zwischen dem englischen Volke und seinen Königen, in denenjenes, besonders im 13. und 14. Jahrhundert, diesen allerhand Rechteund Freiheiten abkaufte, bemerkt ein Historiker: »Dies ermöglichte fürschwierige Fragen, die in der Theorie unlösbar waren, eine praktischeEntscheidung. Der König hat Rechte als Herr seines Volkes, das Volkhat Rechte als freie Männer und als Stände des Reiches, das der Königpersonifiziert. Die Feststellung der Rechte eines jeden, prinzipiell äufserstschwer, wurde in der Praxis leicht, sobald sie auf eine Frage von Kauf

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