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Der Bourgeois : zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen / Werner Sombart
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Erster Abschnitt: Der Unternehmungsgeist

2. Die Feudalherren

Ebensowenig wie die kriegerische Unternehmung enthält anund für sich das grundherrschaftliche Verhältnis irgendwelchenchrematistischen oder gar kapitalistischen Zug. Selbst die imNahmen der Grundherrschaften entstandenen Wirtschaften, dieFronhofwirtschaften, sind von Kaufe aus keine Erwerbswirt-schaften, sondern bleiben lange Zeit hindurch Bedarfsdeckungs-wirtschaften, auch nachdem sie schon (was ziemlich früh eintritt)ihren Überschuß an Erzeugnissen auf den Markt bringen.

Aber im Laufe der Zeit haben sie ihren alten Charakterabgestreift. Die Eigenwirtschaft des Grundherrn wird mehrund mehr eingeschränkt, und neben ihr entwickelt sich innerhalbdes Machtbereichs des Grundherrn eine Erwerbswirtschaft, diesich allmählich zur kapitalistischen Wirtschaft auswächst.

Das geschieht dadurch, daß der Grundherr die seiner Ver-fügungsgewalt unterstehenden produktiven Kräfte zum Zweckdes Erwerbes in eigenen Erwerbsunternehmungen zusammen-faßt. Er verfügt aber: 1. über den Grund und Boden alsPflanzenerzeuger; 2. über die im Boden ruhenden Schätze(Mineralien usw.); 3. über die Erzeugnisse des Bodens: Äolz,Faserstoffe usw.; 4. über die seiner grundherrlichen Gewaltunterstellten Arbeitskräfte. Indem er diese produktiven Kräftezu Erwerbszwecken ausnutzt, entstehen die verschiedensten Artenkapitalistischer Unternehmungen, die alle von dem Geiste ihresSchöpfers durchdrungen sind, also halb feudales Gepräge tragen.

Äalb feudales Gepräge: das heißt vor allem: diese Anter-nehmungen stehen noch halb im Banne des Bedarfsdeckungs-prinzips. Namentlich werden sie dadurch in diesem Bannefestgehalten, daß sie großenteils eben nur die Ausnutzung derdem Grundherrn gehörigen produktiven Kräfte bezwecken: durchderen Begrenzung wird auch das Erwerbsstreben eingeengt.Dieser Amstand wurde von fortschrittsfreudigen Leuten deutlich