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Quellenbelege
Autoren zitiert nach der Veroneser Ausgabe von 1741: 8. Triton iiSumma tneolo^ica eä. per ?etr. kallerini ?resb^t. Veron.Veronae 1741, 4 tomi. Diese Ausgabe konnte ich mir leider nichtverschaffen. Ich habe daher benutzt: die Florentiner Ausgabe des-selben Jahres: 8. ^ntonini etc. 8umma moialis, cura l'n. ^VlariaejVwmmacki et vion^sii I^emecielli. sslor. 1741, 4 t. in 8 Vol.Leider ist die Kapitelcinteilung in diesen beiden Ausgaben nichtdurchgängig dieselbe, so daß die Zitate nach der einen in der anderenhäufig unauffindbar sind. Neben ^nr. l^Ior. müssen zu Rate ge-zogen werden die Werke seines Zeitgenossen Bernhard von Sicna:IZernnar^ini 8enensis Opera omnia. 5 t. ?aris I63ö; fernerLnr^s. lavell us, ?liilosopliia oeconomica clivina atque enristiana;eä. Venet. 1540. Die Literatur ist nicht sehr ergiebig für diehier gestellten Probleme. Die ältere Literatur: Wilh. EndemannStudien in der roman.-kanon. Wirtschafts- und Nechtslehre, 2 Bde.,1874—83; Funk, Äber die ökonomischen Anschauungen der mittel-alterlichen Theologen, Zeitschr. f. d. ges. Staatswiss. Bd. 25 (1869)hat ganz andere Fragestellungen. Aus der neueren Literatur istdie vielversprechende Schrift von M. Maurenbrecher, Thom.von Aquinos Stellung zum Wirtschaftsleben seiner Zeit, I. Lpz.Diss. 1898 leider ein Torso geblieben. Das Verdienst, sich ein-gehend mit Ant. von Florenz befaßt zu haben, gebührt Carl Ilgner,dessen Buch: Die volkswirtschaftlichen Anschauungen Antonins vonFlorenz , 1904 zur ersten Einführung geeignet ist. Eine wertvolleUntersuchung, die gerade auch die uns hier interessierende Frage-stellung zu der ihrigen macht, ist die Schrift von Franz Keller ,Unternehmung und Mehrwert. Eine sozial-ethische Studie zurGcschäftsmoral. 1912. Schriften der Gvrres-Gesellschast, Sekt. f.Rechts- und Staatswiss. 12. Seft. Für die allgemeine sozial-ethischeProblematik des Thomismus ist zu Rate zu ziehen Ernst Trocltsch,Die Soziallehrcn der christlichen Kirchen und Gruppen, 1912.
279) 8. Inom. 8. tk. II» Il»<- c>u. 153a 2 und 3.
280) »Virtus consistit in meäic» rei vel rationis.« Nach l'nom.^ntc»n. 8. mor. II. 9. cap. 3 und 4.
281) 8. l'nom. 8. tn. II» qu. 155a I.
282) »vicenäum quoä lex vetus mamkestabat praecepta leZisimturae et superaciäebat czuaeciam propria praecepta^ (nämlich die