Zweites Kapitel. Betrieb und Betriebsformen.
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ein Arbeitsplan zu Grunde: danach sind die Produktionsmittelangeschafft, danach wird die Arbeitskraft verwendet, danach wirdArbeit gesucht u. s. w.
Der Plan der Produktion objektiviert sich nun aber notwendigin einer Ordnung, sobald mehrere Personen ihre Arbeit zu gemein-samem Wirken vereinigen. Denn damit alsdann die Thätiglceit deseinzelnen sich planmäfsig einfüge in die Gesamtarbeit, mufs sie vonvornherein an die richtige Stelle und die richtige Zeit und zurrichtigen Art disponiert sein. Es ergiebt sich danach stets eineBetriebsordnung; sie mag gedacht, gesprochen, geschrieben, gedrucktsein; sie mag stillschweigend vereinbart oder ausdrücklich erlassen,sie mag autonom oder heteronom für die einzelnen Organe desArbeitsprozesses sein — das bleibt sich gleich, genug sie ist da.
Das Merkmal der Ordnung erweist sich nun aber noch desweiteren insofern für unsere Zwecke fruchtbar, als es uns in den Standsetzt, mit seiner Hülfe den einzelnen Betrieb als Einheit zu erkennen,ihn zu individualisieren, während das bei einer Begriffsbestimmungohne unser Kriterium nur schwer möglich ist. Rosin kommt dennauch zu dem Ergebnis: „Nach welchem Gesichtspunkte (Moment)nun ein Betrieb zusammengehalten und von anderen gesondert wird,läfst sich ein für allemal nicht feststellen; ein einheitliches Indivi-dualisierungsmoment giebt es nicht 1 .“ Für uns dagegen giebt essehr wohl ein solches; das ist die Einheit der Betriebs-ordnung, wie sie der Betriebsveranstaltung zu Grunde liegt.Wobei es nun freilich noch erst darauf ankommt, das Moment dereinheitlichen Ordnung in allen seinen Nuancen genau zu bestimmen.
Die Gesamtaufgabe der Betriebsanordnung, können wir sagen,ist die zweckentsprechende Zusammenfügung der einzelnen Produk-tionsfaktoren zu einem Ganzen durch ihre richtige Disposition überRaum und Zeit 2 . Im einzelnen bezieht sich die Betriebsanordnung
1 A. a. 0. S. 212. R. zählt dann nacheinander diejenigen Merkmale auf,die im Sinne der Versicherungsgesetze jeweils die Einheit des Betriebes be-stimmen: 1. Identität des Betriebsunternehmers, für dessen Rechnung ge-wisse Komplexe von Thätigkeiten sich vollziehen. 2. Das persönliche Mo-ment des Unternehmers und das sächliche des Betriebsgegenstandes zusammen.3. Das herzustellende opus. 4. Betriebsmittel und Betriebsstätte. 5. Nur dieBetriebsstättc (a. a. 0. S. 212—217).
2 „Die technische Organisation — ein anderer Ausdruck für das, waswir Betriebsanordnung nennen — besteht darin, die Arbeitskräfte für die er-forderlichen Kunst- und Gewaltverrichtungen anzuwerben, sie mit den er-forderlichen Werk- und Machtmitteln auszustatten, beide zu einem wirkungs-fähigen technischen Körper zu gliedern und zu schulen.“ „Die technische Or-