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Einleitung. Die Organisation der wirtschaftlichen Arbeit.
Arbeitsprozessen handeln mufs. Nun ist aber auch nicht jederKomplex von Thätigkeiten zur Werkverrichtung ein „Betrieb“.Man mufs weiter einschränken. Das geschieht, indem man vonfortgesetzter Werkverrichtung spricht 1 . Nun ist aber offenbardas Kriterium der Fortsetzung auch noch nicht genügend, um denBegriff des „Betriebes“ zu konstituieren, da es beispielsweise auchder Thätigkeit vieler Tiere innewohnt, ohne diese zu Betrieben zugestalten. Die Thätigkeit des Tieres, das seine Höhle baut, seineNahrung einsammelt, die Thätigkeit des Biber, der Bienen, desMaulwurfs ist doch sicherlich eine fortgesetzte. Werden wir abervon einem Betriebe dieser Tiere reden dürfen? Doch gewifs nicht.Also mufs ein anderes Specifikum dem Begi’iffe des Betriebes eigensein, wodurch wir ihn von einer beliebigen Thätigkeit des Menschenund von einer selbst dauernden und kontinuierlichen des Tieresunterscheiden. Das ist nun aber, wie mir scheint, das Planmäfsige,Ordnunghafte, was jedem Betriebe eigentümlich ist. Dieses rücktunsere Begriffsbestimmung in den Vordergrund, indem sie ihn eineVeranstaltung nennt.
Betreibt eine Person allein eine Arbeit, so ist die Ordnung, diediese Arbeit zum Betriebe macht, eine nur subjektive, sie erscheintlediglich als vernünftiger Plan des arbeitenden Individuums. Aberein solcher ist sicherlich immer vorhanden, wo es sich um Arbeitzu wirtschaftlichen Zwecken handelt, mag auch die Arbeit so „planlos“wie möglich, mag sie ungeregelt und launenhaft erscheinen.
Der undisciplinierte Hausindustrielle stellt in manchen Fällenden Typus eines solchen scheinbar planlosen Arbeiters dar: wenner bald feiert, bald bis tief in die Nacht arbeitet, wie ihm geradedie Lust dazu ankommt. Aber solche Unregelmäfsigkeit der Arbeitbenimmt dieser doch nicht völlig das Merkmal des Planmäfsigen,sonst wäre es keine vernünftige, d. h. eben menschliche Thätigkeit.Jedem noch so liederlichen Betriebe eines Hausindustriellen liegt
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1 Das tliut auch nach Meinung R o s i n sder Gesetzgeber in den Arbeiterversicherungsgesetzen,
vgl. die Definition in Anm. 1 S. 9 —
Vielleicht beeinflufstdurch die, sagen wir „herrschende“ Auffassung der officiellen deutschenNationalökonomie, wie sie in Schönbergs Handbuch immer ihren Ausdruckfindet. Dort definiert Kleinwächter (I 3 , 203) wie folgt: „Nimmt die Pro-duktion einen (mehr oder weniger!) dauernden Charakter an, so spricht manvon einem Betriebe der Produktion und versteht darunter die (mehr oderweniger!) dauernde Vereinigung und Verwendung produktiver Kräfte zumZwecke der Produktion in einer Wirtschaft.“ An Stelle des „dauernden“glaubte ich besser das „fortgesetzte“ treten lassen zu sollen.