Zweites Kapitel. Betrieb und Betriebsformen.
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gethan, indem sie die Betriebe nach dem Merkmal der Gröfseoder des Umfanges eingeteilt haben. Dafs damit ein aufserordent-lich bedeutsames Moment der Betriebsgestaltung getroffen ist, unter-liegt keinem Zweifel. Trotzdem habe ich Bedenken, den Betriebs-umfang zum fundamentum divisionis zu wählen. Und zwar ausfolgenden Gründen: 1. weil es Schwierigkeiten macht, zu bestimmen,der Umfang welches Betriebsfaktors für die Einteilung entscheidendsein soll. Es bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten dar.Man kann nach der räumlichen Ausdehnung die Betriebe unter-scheiden, oder nach der Menge der Produkte, oder nach der Gröfseund Zahl der verwendeten Arbeits- und Kraftmaschinen, oder end-lich — was am häufigsten geschieht — nach der Zahl der beschäf-tigten Personen. Je nach der Wahl eines dieser Faktoren würdendie verschiedenen Betriebe je in eine andere Rubrik des „Grofs-betriebs“, „Mittelbetriebs“, „Kleinbetriebs" einzuordnen sein. Aberauch angenommen, eine Einigung über das als Unterscheidungs-merkmal zu wählende Gröfsenmoment sei herbeigeführt, es sei etwadie Anzahl der beschäftigten Personen als solches anerkannt, sowären alle Bedenken gegen dieses Kriterium noch nicht erschöpft.Zunächst bliebe 2. noch zu erinnern, dafs die Gröfse ja immer nureine differentia gradualis, keine differentia specifica bildet: wo solldie Grenze zwischen Klein-, Mittel- und Grofsbetrieb liegen? Etwada, wo sie traditionellerweise die Statistik hinverlegt hat? Undwarum bei 5 und 20 Personen? Warum nicht bei 10 und 30?Will man darauf eine befriedigende Antwort geben, so müfste mandie specifischen Unterschiede der verschiedenen Gröfsenklassenbezeichnen und würde ja damit schon das Kriterium der reinenGröfse fallen lassen. Des weiteren aber krankt dieses Kriterium3. noch an dem Ubelstande, dafs es doch nur sehr unbestimmt dieEigenart eines Betriebs zum Ausdruck bringt. Es ist vor allemindifferent gegenüber einem aufserordentlich wichtigen Charakte-ristikum der Betriebsgestaltung: gegenüber dem Arbeitsverfahren.Diese Erwägungen bestimmen mich, die Betriebsgröfse in Ansehungihrer Wichtigkeit zwar als Einteilungsprincip nicht gänzlich un-berücksichtigt zu lassen, sie jedoch zum Range eines principiumsubdivisionis zu degradieren.
Ein Merkmal des Betriebes, das ohne Zweifel nicht nur graduelle,sondern specifische Unterschiede begründet, ist nun das Arbeits-verfahren, das in einem Betriebe zur Anwendung gelangt 1 .
1 Über diese habe ich ausführlich gesprochen in Brauns Archiv XIV, 17 ff.
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