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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Zweites Kapitel. Betrieb und Betriebsformen.

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sehen!Die zahlreichen Versuche, heifst es in clen Motiven zum Un-fallversicherungsgesetz, welche in der Gesetzgebung verschiedenerLänder bisher in dieser Richtung sc. den Begriff der Fabrikzu definieren unternommen sind, haben in der Vielgestaltigkeitdes praktischen Lebens ihre Schranken gefunden. Mutlos erklärtdas Kaiserliche Statistische Amt:Es giebt . . keine allgemein gütigeDefinition des Begriffes Fabrik und sucht sich mit einemschüchternenAls Fabriken gelten praktisch aus der Verlegen-heit zu ziehen * 1 . Und Stieda kommt ebenfalls zu dem Ergebnis,dafsder Begriff ein fliefsender (ist,) und von den entsprechendenBegriffenHandwerk undHausindustrie nicht scharf zu trennen 2.Unter sothanen Umständen erscheint es fast vermessen, den BegriffFabrik überhaupt bestimmen zu wollen, geschweige denn in derfesten Überzeugung, eine allgemein anwendbare, durchaus unzwei-deutige Definition geben zu können. Immerhin soll wenigstens derVersuch nicht unterbleiben, in das herrschende Chaos hineinzu-leuchten.

Wenn wir die schier unabsehbare Reihe der Definitionen desBegriffesFabrik vor unserem geistigen Auge Revue passierenlassen, so mufs uns vor allem die Wahrheit des Satzes zum Be-wufstsein kommen:Qui trop embrasse, mal dtreint. Woran fastalle Definitionen gleichmäfsig kranken, ist das vergebliche Bemühen,eine Betriebsform und eine Wirtschaftsform (kapitalistischeUnternehmung) in einem Begriffe zusammenfassen zu wollen. Dasist natürlich unmöglich und mufs notwendig zu Unklarheiten führen,zumal wenn man sich des Unterschiedes dieser beiden toto coeloverschiedenen Dinge nicht bewufst ist. Als Paradigma für dieseganz allgemeine Art zu definieren, mag die BegriffsbestimmungStiedas dienen, die ich der Übersichtlichkeit halber in ihre beidenBestandteile schematisch trennen will 2 .

dabei anzutreffen, sind ferner die Erzeugung von Massen (auf Vorrat, Lager),die Benutzung von Dampf- oder anderen elementaren Triebkräften und derAusschlufs eines Lehrlingsverhältnisses. Darauf, welche Gegenstände derBetrieb umfafst, kommt es im übrigen nicht weiter an, und es können dienämlichen Erzeugnisse sowohl im Handwerks- wie im Fabrikbetriebe her.gestellt werden. Selbst Betriebe, die mit der Umwandlung und Verarbeitungvon Rohstoffen wenig oder nichts mehr zu thun haben, sondern andereArbeitsarten verrichten, wie z. B. Färbereien, chemische Wasch- und Reini-gungsanstalten, können im Sinne der Gewerbeordnung Fabriken sein.

1 Erhebung über die Verhältnisse im Handwerk. Veranstaltet im Sommer1895. S. 21 u. S. 3.

2 ArtikelFabrik im H.St.