Fünftes Kapitel.
Das Wesen der handwerksmäfsigen Organisation
des Gewerbes.
A. Der Handwerker.
Wenn wir - bei der Charakterisierung des Handwerks vomHandwerker und seiner Persönlichkeit den Ausgangspunkt nehmen,so geschieht es in der Erwägung, dafs es thatsächlich das Wirt-schaftssubjekt ist, das das innere Wesen einer Wirtschaftsform be-stimmt. Sie ist ja sein Gebilde, aus dem Streben nach Verwirk-lichung seiner Zwecke hervorgewachsen, in ihm ihren Anfang,ihr Dasein und ihr Ende findend.
Was aber seiner innersten Natur nach „ein Handwerker“sei, werden wir, scheint mir, am sichersten zum Ausdruck bringenkönnen, wenn wir zunächst unsere Aussage negativ dahin zusammen-fassen, dafs wir einen „Handwerker“ denjenigen gewerblichen Ar-beiter nennen, dem keine für die Gütererzeugung und den Güter-absatz erforderliche Bedingung fehlt, sei sie persönlicher, sei siesachlicher Natur, in dessen Persönlichkeit somit alle Eigenschafteneines gewerblichen Produzenten oder, wie wir zusammenfassendsagen können, die Produktionsqualifikation noch ohneirgendwelche Differenzierung eingeschlossen sind. Da wir nunwissen, dafs zur Produktion stets eine Vereinigung von Sach-vermögen und persönlichen Fähigkeiten erfolgen mufs, so ergiebtsich aus dem Gesagten zunächst, dafs der Handwerker aufser denpersönlichen Qualitäten die Verfügungsgewalt über alle zur Pro-duktion erforderlichen Sachgüter, d. h. über die Produktionsmittelbesitzt 1 , was wir auch so ausdrücken können: im Handwerker hat
1 Was die französischen Statuten in Form der Vorschrift sehr hübsch soausdrücken: „Quiconques veut estre de tel mestier, estre le puet poer tant
qu’il sache le mestier et ait de coi.“ E. Levasseur, Histoire des classeeouvriferes et de l’industrie en France l 2 (1900), 283.