Fünftes Kapitel. Das Wesen d. handwerksmäfs. Organisat. d. Gewerbes. 97
nisse feil? Diese Frage ist ohne weiteres zu bejahen. Wir findenschon im 12. und 13. Jahrhundert die Markt- und Mefshuden vollfremder Handwerkerwaren, hinter denen niemand anders als ihreVerfertiger selbst gestanden haben dürfte.
Wenn auch die auswärtigen Bäcker * 1 auf den städtischenMärkten, von denen uns die Urkunden schon des 12. Jahrhundertsberichten, nicht aus allzuweiter Ferne gekommen sein mögen, sobrauchen wir für die gleichzeitig erwähnten Schuhmacher 2 3 einesolche räumliche Beschränkung nicht ohne weiteres anzunehmen.Fremde Handwerker (aus Winchester) finden wir im frühen Mittel-alter auf den Messen der Nachbarstädte in England 8 , und von denChampagner-Messen singt ein Dichter des 12. Jahrhunderts 4 * * :
A la cöte du grand cheminEst la foire du parcheminEt aprfes trouvai les pourpointsPuis la grande pelleterie . .
Puis m’en revins en une plaineLä oü l’on vend cuirs crus et laineAprfes les joyaux d’argentQui sont ouvres d’orföverie . . .
Wer aber annehmen wollte, dafs die hier genannten Handwerks-erzeugnisse von Zwischenhändlern feil gehabt wurden, dem brauchtauch nicht widersprochen zu werden. Es würde sich dann nur umdie dritte Form des interlokalen Absatzes der Handwerkerwarenhandeln, den Absatz an Zwischenhändler.
Dagegen haben wir urkundliche Bestätigung für den fernenMarktbesuch von Webern. Wenn auch die Bestimmung in der
von Maurer, a. a. 0. 1, 282 ff.; für Frankreich vgl. jetzt vor allem P. Huve-lin, Essai historique sur le droit des marches et des foires (1897), der p. 604bis 617 eine ausführliche Bibliographie der einschlägigen Litteratur mitteilt.Die häufigen Fälle, dafs ortsangesessene Handwerker ihre Waren markt-mäfsig vertreiben, gehören nicht hierher, wo es sich um den Nachweisinterlokalen Absatzes handelt.
1 Urkunde von 1104. Vgl. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben2, 313 f.
2 von Maurer, Städteverfassung 1, 318/19, und von Below, Ent-stehung des Handwerks, a. a. 0. 5, 236. Erhebung eines Marktstandsgeldesauch von fremden Schustern in Nordhausen Anfang des 14. Jahrhunderts.Vgl. Falke, Gesch. des deutsch . Zollwes. (1869), 142.
3 Ashley, 1, 100.
4 Nach Cheruel, Dictionnaire des Institutions de la France. V° Faire,
cit. von Martin - St. - L6on, 132.
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