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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
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Erstes Buch. Die Wirtschaft als Handwerk.

Aber auch die eigentlich genossenschaftlichen Handwerker-organisationen, die Zünfte und Gilden, vermögen wir heute, an derHand eines ins Ungeheure angewachsenen Quellenmaterials, als eineden verschiedensten Volksstämmen gemeinsame Erscheinung zu er-kennen. Dafs sie bei allen germanischen Völkerschaften sich fänden,wufste man seit längerer Zeit. Neuere Untersuchungen haben sieauch bei andern Nationen nachgewiesen. Insbesondere auch beiden Völkern des klassischen Altertums, denen sie die germanischeVolksseelentheorie so lange streitig gemacht hatte 1 .

1 Für Rom vgl. aufser den älteren Schriften von Heineceius, Mommsenu. a. neuerdings die zahlreichen, allerdings sehr ungleichwertigen Doktor-dissertationen der Pariser Facultd de droit. Ferner Typaldo-Bassia, Lesclasses ouvriöres ä. Rome, 1892. E. Wezel, De opificio opificibusque apudveteres Romanos, 1881. Herrn. C. Mau6, Die Vereine der fabri, centonariiund dendrophori im römischen Reich, 1886. Pernice, Labeo 1, 290 undnamentlich Liebenam, Zur Gesch. und Organis. des römischen Vereinswesens(1890) S. 3 ff. Über spätrömische Zunftorganisationen enthält Hinweiseauch auf Inschriften Goldschmidt, Universalgesch. d. Handelsrechts (1891)S. 88, über die den Untergang des römischen Reichs überdauernden Organi-sationen vgl. denselben S. 158 ff. und Ludo M. Hartmann , Zur Geschichteder Zünfte im frühen Mittelalter in der Zeitschrift für Soc. u. W.G. 3, 109 ff.Für Griechenland vgl. Angelo Mauri, I cittadini lavoratori dell Atticanei secoli V e IV A. C., 1895, und namentlich E. Ziebarth, Das griechischeVereinswesen, 1896, S. 96110. Während noch Büchsenschütz, Besitz undErwerb im Altertum (1869) zwar für die asiatischen Städte zahlreiche Innungenvon Handwerkern nachwies (S. 332), aber für Griechenland ihre Existenz glaubteverneinen zu sollen (S. 330 ff.), eine Ansicht, die von den meisten Schriftstellerngeteilt wurde, ist durch die neueren Untersuchungen die Meinung als irrigerwiesen,dafs bei den Griechen, welche doch so hochentwickeltes Handwerkbesafsen, keinerlei Spuren von Berufsverbänden der Handwerker, von Zünftenund Gilden sich fänden (Ziebarth ). Die durchgängige Verbreitung derHandwerkerzünfte in allen Ländern des europäischen Mittelaltersnachzuweisen, ist wohl überflüssig. Es sei nur auf die zusammenfassendenDarstellungen hingewiesen: für England etwa bei Ashley, Grofs; für Frank-reich bei Levasseur, St. Martin-Ldon; für Belgien bei Vanderkindere,Maliaim (Etudes sur les assoc. profess. 1891). Für Italien verweise ich aufAnt. Pertile, Storia del diritto italiano. 2 a ed. Vol. II. Parte I» (1897), 178 ff.,wo auch die nicht sehr reichhaltige italienische Litteratur angeführt ist. Ausder deutschen Litteratur kommen für einzelne Städte die Arbeiten von Sieve-king,Broglio dAjano und namentlich Doren in Betracht; aus der ausländi-schen Litteratur ragt hervor das W erk von E.Rodocanachi,Les corporationsouvri&res ä Rome depuis la chute de lempire, 2 vol., 1894. Einen kurzenÜberblick geben die Werke von Hegel , Gesch. der Städteverfassung vonItalien im 2. Bande (1847) und Goldschmidt, Univ. Gesch. des Handels-rechts, 3. Auf!., 1891. Für Spanien fehlen ähnliche umfassende Darstel-lungen. Zu vergleichen: J. M. Bonn, Spaniens Niedergang (1896), S. 72 ff.