Sechstes Kapitel. Die Existenzbedingungen des Handwerks. 125
So dafs wir also auch die Handwerkergenossenschaften als eineallgemeine, auf einer bestimmten Stufe wirtschaftlicher Entwicklungauftretende Erscheinung anzusprechen genötigt sind * 1 . Eine Er-scheinung, die es somit just wie jene andere des räumlichen Zu-sammenwohnens der Handwerker ohne Zuhilfenahme einer „Volks-seele“ zu erklären gilt. Wobei zu beachten ist, dafs erklärennicht notwendig rationalistisch, d. h. aus bewufsten Zwecksetzungender beteiligten Personen heraus erklären heifst.
Ganz sicher liegt ein grofser Teil der Gründe, die zur Bildungvon Zünften und Gilden, wie zur Genossenschaftsbildung in früherZeit überhaupt geführt haben, jenseits aller Zweckmäfsigkeits-erwägungen. Es sind die instinktiven Aufserungen [eines Bedürf-nisses nach Zusammenschlufs mit seinesgleichen, wie es noch heutevorhanden ist, wie es aber ganz gewifs den primitiven Menschen nochviel mächtiger als den modernen Individualisten erfüllte. Und esscheint mir ein besonders glücklicher Gedanke zu sein, darauf hin-zuweisen, dafs ja die Handwerker in unserm Sinne die erstenWesen waren, die als selbständige Persönlichkeiten aufserhalbder alten Gemeinschaftsverbände, losgelöst von Stamm, Dorf,Familie zu existieren bestimmt waren. So dafs wir ihre Verbändezunächst einmal als gar nichts anderes denn als Fortsetzungen deralten Bluts- und Ortsgemeinschaften zu betrachten haben. Dergleiche Beruf bildet nun ebenso sehr den Krystallisationspunkt wieihn früher Blutsgleichheit oder Ortsgleichheit gebildet hatten: erwird das dem primitiven Menschen nächstliegende Gemeinsame 2 .
Für Japan: Takuzo Fukada, Die gesellschaftliche nnd wirtschaftlicheEntwicklung in Japan ( 1900), S. 156 f. Für das Kalifenreich: v. Kremer,Kulturgeschichte des Orients 2, 186 ff.
1 „Wie grofsen Anteil bei der Bildung der freien Gilden und Innungenübrigens der Drang der Umstände, also eine gewisse (!) innere Notwendig-keit gehabt haben mag, beweist zumal die Geschichte der orientalischenZünfte bis nach China hin, von denen doch niemand einen auch nur entferntenEinflufs auf die germanische Rechtsbildung behaupten wird.“ v. Maurer ,Städteverf. 2, 345.
2 Aber alle älteren Handwerksgenossenschaften forderten doch immerden ganzen Menschen, sie bestanden zunächst nicht zur Erreichung einzelnerZwecke. 0. Gierke, Genossenschaftsrecht 1 (1868), 226 ff. Es entspricht derganzen Auffassung Gierkes, wenn er auch bei den Handwerkergenossen-schaften ihren allgemeinmenschlichen Charakter in den Vordergrund rückt. Erist es übrigens auch, der wohl als erster die Anlehnung der Zünfte an die altennatürlichen Gemeinschaften mit Nachdruck betont hat; „ihre Entstehung fälltin die Zeit der beginnenden Auflösung der alten genossenschaftlichen, be-sonders aber der geschlechtsgenossenschaftlichen V erbände“ (S. 224). Nur dafs