126
Erstes Buch. Die Wirtschaft als Handwerk.
Uncl erst wenn wir die Gilden und Zünfte solchermafsen alshistorisch-traditionelle Genossenschaftsbildungen begreifen gelernthaben, dürfen wir sie in ihrer teleologischen Bestimmtheit als be-rufliche Zweckverbände betrachten h Auch als solchen ist ihnengemeinsam der Grundgedanke, dafs sie die Existenz ihrer Mit-glieder, weil sie als Einzelwesen existenzunfähig wären, durch Zu-sammenschliefsung ermöglichen sollen.
Ihre ideale wie materielle Existenz: beides. Aber nur anletztere ist hier zu denken.
Gälte es eine Darstellung des Zunftwesens, so müfsten jetztausführliche Schilderungen der Kollektivthätigkeiten der Hand-werkergenossenschaften folgen. Davon kann aber in diesem Zu-sammenhänge keine Rede sein. Zumal etwas neues kaum gesagtwerden könnte. Denn schon seit v. Maurer, Gierke undSchönberg, deren Schriften nun just ein Menschenalter zurück-liegen, ist gerade über diese Seite des Zunftwesens, die wir hierin Betracht ziehen, viel von Bedeutung nicht mehr beigebracht
er eben überall eine germanische Volksseele sieht, wo es sich um allgemeinehistorische Entwicklungsepochen handelt. Vgl. auch noch die feinsinnigenBemerkungen bei Gr. Schm oll er, Das Wesen der Arbeitsteilung und dersocialen Klassenbildung in seinem Jahrbuch XIV (1890), S. 77 ff. Mit seinemganzen Gedankengange gehört auch hierher das Buch von M. Pappenheim ,Die altdänischen Schutzgilden, 1885: Die Gilde soll in den Städten ersetzen,was die natürliche Gemeinschaft auf dem Lande von selbst bot.
1 „Das Bedürfnis hat ... zu den ersten freien Zünften geführt“;v. Maurer, Städteverfassung 2, 355; „das gleiche Bedürfnis der Vereinigungzu gemeinsamen Zwecken rief gleichartige Genossenschaften in der germa-nischen Welt wie vordem in der römischen hervor“; Hegel, Städte undGilden 1, 10. — Über die Entstehung der Zünfte im Mittelalter herrschtbekanntlich unter den Historikern heute weniger Einigkeit denn je. Es bedarfwohl keiner besonderen Hervorhebung, dafs in dem Zusammenhänge, in demhier das Phänomen der Zünfte betrachtet wird, die Kontroversen: hofrechtlichesAmt oder freie Einung, römische oder germanische Provenienz etc., bedeutungs-los sind. Wahrscheinlich ist die mittelalterliche Zunft auf sehr verschiedeneWeise entstanden und es handelt sich um gar kein entweder — oder, sondernum ein sowohl — als auch. Aber gerade die Thatsache , dafs trotz ver-schiedenartigstem Ursprünge dieselben Grundtendenzen sich schliefs-lich überall durchsetzen, läfst uns auf tiefer liegende Gründe ihrer Existenzschliefsen. Und nur um diese innerliche ratio essendi handelt es sich hier.Was für die freie Einung die Fragejnacli dem Entstehungsgrunde, wäre für dieInnung hofrechtlichen Ursprungs die Frage nach dem Grunde ihres Fort-bestandes auch unter freien Handwerkern. Zur Orientierung über den heutigenStand der historischen Forschung dient K. Eberstadt, Der Ursprung desZunftwesens etc., 1900; besonders der polemische Teil S. 142 ff.