Sechstes Kapitel. Die Existenzbedingungen des Handwerks. ]27
worden. Vor allem die Schrift Schönbergs 1 erscheint mir nochheute als eine unübertroffene Meisterleistung, die ungefähr allesenthält, was füglich von der alten zünftlerischen Handwerker-organisation gescheiterweise ausgesagt werden kann. Ich begnügemich deshalb mit einem Hinweis auf die drei mir wesentlicherscheinenden Leistungen der Zünfte als „produktiver Gemein-schaftsformen der gewerblichen Arbeit im Mittelalter“ (Schönberg).Es sind:
1. die Ermöglichung handwerksmäfsiger Selbst-ständigkeit nach ihren beiden Seiten hin: der Selbständigkeitdes Handwerkers als nur gewerblicher Arbeiter und als Klein-betriebler.
Der Handwerker vermag nur gewerblicher Arbeiter zu bleiben,weil die Zunft (oder Stadt) für ihn alles übernimmt, was andereFähigkeiten, insbesondere kaufmännisch-spekulative erheischen würde,also den etwa notwendigen Rohstoffbezug im grofsen oder von weither 2 oder die etwa erforderliche Organisation des Absatzes derErzeugnisse über ein gröfseres Gebiet 3 .
Der Handwerker vermag aber auch bei fortschreitender Ent-wicklung der Technik in kleinbetrieblichem Rahmen nur weiter zuproduzieren, weil die Zunft (oder Stadt) auf gemeinsame Kosten zugemeinsamem Gebrauch gewerbliche Arbeitsstätten im grofsen unter-hält. Bekannte Beispiele dafür sind: die Wollküchen, in denendie rohe Wolle gereinigt; Kammhäuser, in denen sie gekämmtwurde; Walkmühlen, Schleifereien, Tuchrollen, Mang- und Färbe-häuser; Plätze, wo die Tuchrahmen zum Trocknen aufgestelltwurden; Gärten, wo gebleicht; Gewandhäuser, in denen die Tücherverkauft wurden 4 . In Summa: überall, wo eine kollektive, ko-operative Arbeitsleistung oder Anordnung der Produktionsmittelim grofsen erforderlich wird, tritt die Zunft, wir würden heute sagen,als Werkgenossenschaft auf 5 .
1 G. Schönberg, Zur wirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Zunft-wesens im Mittelalter, 1868.
2 Besonders lehrreiches Beispiel dafür die Regelung des Wolleinkaufsfür die Pforzheimer Tuchmacherei; vgl. Gothein, Bilder aus der Geschichtedes Handwerks (1885) S. 10 und W. Gesell. 1, 564.
8 Besonders lehrreiches Beispiel dafür die Absatzorganisation der Rem-scheider Kleineisenindustrie; vgl. Thun 2, 110 ff.
4 Über gemeinsame Verkaufsstätten vgl. noch die vielen Belege beiv. Maurer 2, 45 ff., 54 ff'., 61 ff.
B Das äufsert sich in mannigfachster Form: so legt im XII. Jahrhundertbereits die Kölner Bettziechenweberinnung „a communi bono fraternitatis“ den