Sechstes Kapitel. Die Existenzbedingungen des Handwerks. 133
Aber auch im europäischen Mittelalter fehlt es nicht an Bei-spielen gewerbefreiheitlicher Ordnungen, von denen ich im Folgen-den einige zusammenstelle :
In Iglau genügten der Erwerb des Bürgerrechts und die Ent-richtung einer Rekognitionsgebühr zur Ausübung eines Gewerbes„noch gegen Ende des 14. Jahrhunderts“ 1 ; erst die Ordnung von1442 „bahnt“ den Zunftzwang und Beschränkungen an 2 .
9 In Frankfurt a. M. bestand kein Zunftzwang bei den
Kürschnern, Lohgerbern, Fischern, Schiffern, Steindeckern, Gärtnern,Webern noch während des 14. Jahrhunderts 3 , er entwickelte sicherst im 15. Jahrhundert.
In Basel befanden sich noch 1429 20°/o der Bevölkerungaufserhalb des zünftlerischen Rahmens, darunter auch Handwerker 4 .
In Nürnberg , dessen Gewerberecht bekanntlich stets be-sonders freiheitlich gestaltet war, findet sich das erste Anzeichendes Zunftzwanges in einer Fischerurkunde des 15. Jahrhunderts 5 .
Die Kölner Gewandschneider und Genossen kennen im 14. 6 ,die Bremer Schuhmacher im 13. Jahrhundert keinen Zunftzwang 7 .
Die Freiburger Tuchindustrie ist noch im 15. Jahrhundertgewerbefreiheitlich geordnet 8 , ebenso wie das Gewerbe der Hafnerdes badischen Landes 9 .
Die Ratsverordnung von Goslar aus dem Jahre 1419 dekretiertfür die Schneider noch völlige Gewerbefreiheit 10 .
In Lübeck entwickelt sich ganz allgemein der Zunftzwanggar erst im 16. Jahrhundert 11 .
zeit Gesetz gewesen, geschweige denn während der Republik .“ Liebenam,Rom. Vereinswesen S. 28.
1 Werner, Iglauer Tuchmacherzunft S. 5.
2 a. a. 0. S. 17.
3 E. Fromm, Frankfurter Textilgewerhe im Mittelalter (1895) S. 9, 14.Bücher, Bevölkerung Frankfurts a./M. S. 68, 100, 117 ff.
4 Tr. Geering, Handel und Industrie Basels (1886) S. 46/47.
5 Jos. Baader, Nürnberger Polizeiordnungen (1861) 153 ff. Vgl. Hegel,Chroniken deutscher Städte 2, 513 und neuerdings E. Mummenhoff, DerHandwerker in der deutschen Vergangenheit (1901) S. 22 f., 29 ff.
6 E. Fromm a. a. 0. S. 34.
7 V. Böhmert, Beiträge zur Geschichte des Zunftwesens (1862) S. 15»
8 Gotliein, Wirtschaftsgeschichte 1, 536. 539.
9 ebendort S. 434 ff. Vgl. auch desselben Bilder aus der Geschichtedes Handwerks (1885) S. 4/5.
10 Hegel, Städte und Gilden 2, 411.
11 E. Fromm a. a. 0.
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