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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Erstes Buch. Die Wirtschaft als Handwerk.

und Verbote nicht selbst wieder an das Vorhanden-sein bestimmter Bedingungen geknüpft?

Also, dafs vielleicht, wenn diese Bedingungen voll erfüllt sind,gar Handwerk ohne besondere Schutzmafsregeln bestehen kannund diese, wo wir sie antreffen, schon anzeigen, dafs jene Be-dingungen nur zum Teil noch vorhanden sind; also aber auch, dafs,wenn jene Bedingungen völlig in Fortfall gekommen sind, selbstdie fürtrefflichste Zunftorganisation und Zunftgesetzgebung ein un-wirksames Mittel wird, ein Handwerk zu erhalten ? Diese Fragenmachen es sofort ersichtlich, dafs wir in der Lösung des Problems:wie ist Handwerk möglich? erst eine erste Etappe erreicht habenund es weiterer Anstrengung bedarf, um zum Ende zu gelangen.

Die bedauerliche Thatsache, dafs die meisten Darstellungen desHandwerks diesen letzten Teil der Aufgabe überhaupt nicht be-handeln, zwingt mich, ausführlicher als bisher die Erörterung zugestalten.

Zunächst können wir feststellen, dafs uns die geschichtlicheBetrachtung in der That zweierlei lehrt, wodurch die Vertiefungder Frage nach den objektiven Bedingungen des Handwerks gerecht-fertigt erscheint:

1. dafs trotz zunehmender Verschärfung der Schutzgesetz- *

gebung, wie sie in der Zunftverfassung ausgebildet worden war,

der Niedergang des Handwerks nicht hat aufgehalten werdenkönnen: eine Thatsache, die so bekannt und anerkannt ist, dafs siekeiner weiteren Begründung bedarf;

2. dafs auch ohne Schutzgesetzgebung handwerksmäfsigeProduktion zu Zeiten ungefährdet bestanden hat. Dieser letztere,nicht immer genügend beachtete Umstand regt uns besonders zumNachdenken an. Denn offenbar: jene Zeiten, in denen Handwerkohne Schutzmafsregeln möglich war, müssen solche gewesen sein,in denen die für seine Existenz günstigen Umstände in hervor-ragender Weise obgewaltet haben.

Wir nennen einen Rechtszustand ungeschützter gewerblicherProduktionGewerbefreiheit, und diese also wäre es, dieman als mit der Existenz des Handwerks vereinbar erweisen müfste,was, wie mir scheint, nicht schwer sein dürfte.

Dafs im Altertum ein stark freiheitliches Gewerberecht gegoltenhat, scheint aufser Zweifel zu sein 1 .

1Dafs alle Handwerker einer bestimmten Branche in einen Verein ein-treten mufsten, ist nicht einmal in den ersten drei Jahrhunderten der Kaiser-

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