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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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164 Erstes Buch. Die Wirtschaft als Handwerk.

passender Stelle von dem selbstverständlichen Zustand der Mono-polisierung und Privilegisierung des urwüchsigen Handels eingehen-der sprechen. Hier soll nur darauf hingewiesen werden, dafs diein dieser ausschliefsenden Ordnung zum Ausdruck kommende Ideekeine andere als die dem einseitigen Handel zu Grunde liegendedem natürlichen Menschen allein verständliche ist: dafs nämlichder Erwerb der als Verkaufsobjekt dienenden Waren nicht aufdem Wege eines freihändigen Kaufs zu erfolgen habe, sondernthunlichst durch entgeltlose oder entgeltniedrige Wegnahme derWaren. Ebenso wie aller Kolonialhandel noch heute zumgrofsen Teil einseitiger Handel geblieben ist, d. h. Verkauf vonErzeugnissen anderer, die man auf dem Wege der Ausplünde-rung diesen abgenommen hat. Dafs die Entstehung und Weiter-dauer des Raubhandels engstens mit dem Gegensatz zwischen Ge-nossen und (Stammes-)Fremden zusammenhängt, braucht auch alseine im allgemeinen bekannte Thatsache hier nur in Erinnerung ge-bracht zu werden.

Eine zweite Vorstufe des berufsmäfsigen Handels, die aberhäufig neben jener eben erwähnten herläuft, ist diejenige Form derWaren Vermittlung, die ich den Gelegenheitshandel nenne.Dieser wird dadurch gekennzeichnet, dafs er zwar bereits zwei-seitiger Handel ist, d. h. also auf dem Einkauf von Waren zumZweck des Verkaufs beruht, dafs ihm aber zur vollen Qualität desHandels noch die Berufsmäfsigkeit mangelt. Die Handelsthätigkeitwird vielmehr auf dieser Stufe gelegentlich, gleichsam im Neben-berufe, von beliebigen Personen (die nur nicht selbst die Produ-zenten der gehandelten Waren sind) ausgeübt wird. Mit Vorliebevon reichen Leuten: Grundbesitzern, hohen Beamten u. dergl. Auchder Gelegenheitshandel ist eine in allen primitiven Kulturen ver-breitete Erscheinung und spielt insbesondere im europäischen Mittel-alter eine bedeutend gröfsere Rolle, als die bisherigen Darstellungendes mittelalterlichen Handels vermuten lassen 1 . Man darf sogarmit einem gewissen Rechte behaupten, dafs dort, wo im Mittelalterim grofsen Stile Handel getrieben wird, es Gelegenheitshandel ist,der nicht von der berufsmäfsigen Händlerkaste ausgeübt wird.

Diese Beobachtung wird nun aber denjenigen nicht in Er-staunen setzen, der von dem Wesen des alten berufsmäfsigenHandels eine rechte Vorstellung hat. Es kann nämlich nichtentschieden genug betont werden, dafs dieser in aller früherer Zeit,

1 Vgl. den Exkurs I.