240 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
2. die Ritterorden in ihren Centralen aufzuspeichern inder Lage warenh Es handelte sich hier in erster Linie umLandrenten, die sogar meist direkt jenen Orden aus ihren un-geheuren Besitzungen zuflossen. Diese erstreckten sich, wie bekannt,fast über die ganze bekannte Welt. Von Griechenland bis Portugal ,von Sicilien bis zur Eider und bis nach Schottland lag der Guts-besitz der Templer im 14. Jahrhundert zerstreut, der nach der Auf-hebung des Ordens dem schon enormen Besitz der Johanniter zu-wuchs. Die Zahl der Manoirs der Templer betrug im 13. Jahrhundert9000 und stieg bis 1307 auf 10500; diejenige der Hospitaliter wirdschon im 13. Jahrhundert auf 19000 angegeben. Von diesen konntejedes einen Ritter ausrüsten und erhalten, was einer Jahresrentevon je 200 Byzantinern entsprechen würde. Danach hätte dieJahresrente des Ordens einen Metallwert von 36100000 Frankengehabt; während diejenige der Templer auf nicht weniger als2 Millionen Pfd. geschätzt wird.
Mag nun auch nur ein Teil dieser Renten in Geld verwandeltsein und davon abermals nur ein Bruchteil seinen Weg in dieKassen der Centrale genommen haben, so wissen wir doch, dafsdie Hofmeister der Orden über ganz enorme Barbeträge zu verfügenin der Lage waren. Im Jahre 1191 konnten die Templer demKönig Richard von England die Insel Cypern für 100000 Gold-byzantiner (Metallwert annähernd 1 000000 Franken) abkaufen unddavon 40000 Byzantiner sofort anzahlen. Und als der Hochmeisterdes Templerordens, Jakob von Molay, auf päpstliche Einladung dieverhängnisvolle Reise nach dem Westen antrat, soll er 150 000 Gold-stücke und zehn mit Silber beladene Maultiere bei sich gehabt haben 1 2 .
1 Uber die Finanzen der geistlichen Ritterorden unterrichtet ingrofsen Zügen H. Prutz , Kulturgeschichte der Kreuzzüge (1883), 244 ff.Über die Besitzungen des Hospitaliter-Ordens handelt derselbe Verfasserausführlich in der Zeitschrift des deutschen Palästinavereins 4, 157 ff. EineÜbersicht über den Güterbesitz der Templer zu Anfang des 14. Jahrhundertsgiebt Wilcke, Geschichte des Ordens der Tempelherren 2 2 (1860), 7 ff. NachAufhebung des Templerordens gehen seine Güter in das Eigentum der Jo-hanniter über. Die Verordnung des Papstes Clemens V. , die Güter derTempelherren bis auf weitere Verordnung zu sequestrieren (1310), ist a. a. O.S. 489 ff. abgedruckt. Über die Ablieferung der Renten der verschiedenenBesitzungen an die Centrale sagt Jacob von Vitry in der Hist. Hieros. beiBongars Gesta Dei 1, 120 „amplis possessionibus tarn citra mare quam ultradilatati sunt in immensum, villas, civitates et oppida ex quibus certam pecuniaesummam . . . summo eorum magistro, cujus sedes principalis erat Hierosolymis,mittunt annuatim.“ Bei Wilcke a. a. O. 1, 103.