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246 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
konnten höchstens noch Paris, London, Barcelona, Sevilla, Lissabon ,Brügge und Gent, später Antwerpen . Die deutschen Städte bliebenweit hinter den genannten zurück. Die Einnahmen einer derreichsten (Nürnbergs ) in ihrer Blütezeit (1483) beziffern sich dochnur auf 421926 19 sh. 8 h., d. h. also auf etwas mehr als
60000 fl. 1 . Köln hatte 1370 eine Einnahme von 114780 Mk.heutiger Währung, 1392 von 441397 Mk. Und erst unsere„grofsen“ Seeplätze: Hamburg hat Einnahme: 1360 — 35440 Mk.,1400 = 102104 Mk.; Lübeck 1421 = 96617 Mk., 1430 =87576 Mk., alles in heutiger Währung ausgerechnet 2 * * * * * . Dasselbewird für die grofse Menge der französichen und englischen Städtegelten. Sie werden das Einkommen mittlerer Baronien gehabthaben.
B. Die Formen der Yermögensiibertragung.
Prüfen wir nun, in welcher Weise sich jene Besitzungen undEinkünfte zu privaten Vermögen einer neuen Generation modernerMenschen transsubstantiieren, so finden wir eine grofse Reihe vonMethoden der Umwandlung, die aber alle das Gemeinsame haben,dafs es Bezahlungen für geleistete „Dienste“ sind. In diesem Sinnekann man wohl auch sagen, dafs die neuen Vermögen „erworben“sind. Die Dienstleistung wiederum kann entweder im engerenVerstände gefafst werden oder sie kann gemeint sein als Gewährungmaterieller Hilfe (Darreichung von Sachgütern). Auch der Dieb-stahl und der Betrug nehmen mit Beginn der neuen Zeit die Formdes „Erwerbes“ an.
Der Erwerb kann nun stattfinden von den obrigkeitlichen Ge-walten oder von Privaten 8 . Danach ergiebt sich die folgende Ein-teilung :
I. Anteilnahme an öffentlichen Einkünften.
Die erste Kategorie abgeleiteter Vermögen werden wir unterden Beamten vermuten dürfen, insonderheit natürlich unter denhohen und höchsten Würdenträgern des Staates. Die Geschichte
1 Lochner, Nürnbergs Vorzeit und Gegenwart. 1845. S. 84. Vgl. auchChr. d. St. Bd. I.
2 Nach W. Stieda, Städtische Finanzen im Mittelalter in den Jahr-
büchern für N.Ö. 17, 11/12.
8 Es ist gewifs richtig, dafs eine scharfe Trennung dieser beiden Fälle,
zumal für mittelalterliche Verhältnisse, keineswegs immer möglich ist. Die
Einteilung soll auch keinen anderen Zweck haben, als die in Frage kommenden
Erscheinungen in eine ungefähre äufsere Ordnung zu bringen.