Zehntes Kapitel. Die Kapitalbildung durch Yennögensübertragung. 257
Entwicklung hier die Ursache des Vermögensverfalls des nicht an-passungsfähigen Landadels ist, versteht man leicht. Im floren-tiner Gebiet beispielsweise, wo die Verhältnisse besonders klarliegen, beobachten wir, wie schon seit dem Ende des 11. Jahrhundertsder Grofsadel zu verschulden und damit zu verarmen beginnt. Dieübliche Form der Sicherstellung war hier die Verpfändung bezw.der Eventualkauf, der sicher zu einem weit hinter dem Wertezurückbleibenden Preise abgeschlossen zu werden pflegte. DieVerkaufsurkunde wurde dem Darlehnsgeber in Pfand gegeben; demVerkaufs vertrage wurde eine Klausel angefügt, dafs er hinfälligwerde, wenn Darlehen und Zins zum vereinbarten Termin ein-bezahlt seien, andernfalls trat die Veräufserung ohne weiteres inKraft, der Darlehensgeber wurde Eigentümer des verpfändetenGutes. „Hab und Gut Adliger wie klösterlicher Stiftungen standdeshalb stets in Gefahr, in die Hände der Wucherer zu geraten.“Ganz deutlich vermögen wir auch das Emporkommen solcher Geld-geber und Halsabschneider im florentiner Gebiet seit dem 12. Jahr-hundert zu beobachten. Zu ihnen gehören eine grofse Anzahl der• später bedeutendsten Handels- und Bankhäuser der Arnostadt; no-torisch durch Auswucherung der Grofsgrundbesitzer zu Reichtumgelangt sind u. a. die Peruzzi, die Pegolotti, die Macci, die Tigniosi,die Ebriaci.
Und was wir in Italien beobachten, gilt auch für die übrigenLänder Westeuropas: in der Schweiz wie in Deutschland, inFrankreich wie in England werden die darleihenden Geldbesitzerreich durch Aneignung von Landrenten oder Landbesitz. Ins-besondere sind es wohl wieder die Kreuzzüge, die hier einen Mark-stein in der Entwicklung bilden. Ihre Bewerkstelligung selbst er-heischte grofse Barmittel, die die Kreuzfahrer meist nicht besafsen.So verpfändeten sie die Einkünfte ihrer Lehensgüter, oder was siesonst an Immobilien besafsen, an die städtischen Geldgeber, häutigwiederum italienischer Herkunft. Und als die Orientzüge ihreWirkungen begannen, als das Städtewesen sich immer blühender ent-faltete und damit das städtische Wesen immer mehr im Werte stieg,als der Sinn für Luxus und Wohlleben zu erwachen anfing, damufste das Sinnen des Adels in wachsendem Umfange auf Geld-besitz gerichtet sein, den er oft genug nicht anders als durchleichtsinnige Verschuldung zu erlangen vermochte. Was wir inItalien im 13. Jahrhundert wahrnehmen, kehrt mit ganz überein-stimmenden Zügen in Deutschland im 15. Jahrhundert wieder. DerAdel mufste es dem Bürger an Luxus zuvorthun. „Stutzertum und