27ti Zweite» Huch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
Meifsen, berichten hören 1 , dafs er in seinen Kammern aus dem Berg-zehnten Schätze ansammelte, grofs genug, um das Herzogtum Böhmen damit zu kaufen, galt sicherlich für eine grofse Reihe der weltlichenund geistlichen Herren, die es verstanden hatte, sich im Besitz jenerBezugsrechte zu erhalten 2 . Ich habe an anderer Stelle, wo wirdie Anteilnahme privater Personen an den Regaleinkünften derFürsten verfolgten, schon Gelegenheit genommen, einige ge-nauere Angaben über die Höhe der Bezüge zu machen.
Dürfen wir aber annehmen, dafs auch bedeutende Privat-v er mögen auf dem Wege unmittelbar-ursprünglicher Accumulationentstanden sind? Ich denke doch! In den Anfängen des deutschenBergbaus sind die den Bergbau in eigener Person betreibendenHandwerker, wie bekannt, zunächst auch die einzigen (privaten)Anteilsberechtigten an der Ausbeute 3 . Hier konnte also jede glück-liche Schürfung aus dem Nichts zu Reichtum führen. Und auch dieGewerken der früheren Zeit, selbst wo sie schon nicht mehr selbst mitHand anlegen, sind doch wenigstens gelegentlich auch wohl kleineLeute, Handwerker in den Städten, die mit ihren Ersparnissen einenKux erwerben, wie sie sonst eine Rente gekauft hätten 4 , Bauern, denen
1 Chron. Vetero Cellense : „Dicitur et seribitur, quod argentifodina in Frei-berg temporibus sui» (Henrici sc. Illustris) adeo fertilis et bona fuit quod turresrepleverit argento, quo si voluisset, ducatum Bohemiae comparare potuisset.“
Bei Gmelin, Beyträge zur Geschichte des deutschen Bergbaus (1783), 270.Auch von anderen Markgrafen von Meifsen erfahren wir, dafs sie durchihre Anteile an den Bergwerken reich wurden. Markgraf Otto „der Reiche“wurde durch ihre Erträgnisse in den Stand gesetzt, manche Stadt seinesLandes zu befestigen, reichen Grundbesitz zu erwerben auch aufserhalb derMark und gegen Kirchen und Klöster ein freigebiger Herr zu sein; ein Schatzvon 30000 Mark Silber fiel 1190 in die Hände der Böhmen. II. Ermisch ,Das sächsische Bergrecht des Mittelalters (1887), XX.
3 Es ist bekannt, dafs ein wesentlicher Teil der „Geschichte“ des Berg-baus mit der Katzbalgerei der verschiedenen Instanzen der öffentlichen Ge-walt um das ursprünglich königliche Bergregal und die daraus abgeleitetenBezugsrechte ausgefüllt wird. Wer endlich der Anteilsberechtigte war, inter-essiert uns natürlich in diesem Zusammenhänge nicht. Vgl. die besonders an-schauliche Schilderung jener Streitereien in den Bergwerksgebieten desSchwarzwaldes bei Gotliein, Wirtschaftsgeschichte 583 ff. Vielerorts bildeteauch der Schlagschatz etc. bei der (monopolisierten) Ausmünzung des Edel-metalls eine bedeutende Einnahmequelle. So in Sachsen. Vgl. Cod. dipl. Sax.reg. 13 (1886).
3 Siehe oben S. 105. Vgl. jetzt auch noch Ad. Zycha, Das Recht desältesten deutschen Bergbaus bis ins 13. Jahrh. (1899), 79 ff.
3 Im Jahre 1447 beklagen sich die Knappen im Freiberger Revier, dafsdie vermögenden Bürger der Stadt sieh nicht am Bergbau beteiligen. „Also