Zwölftes Kapitel. Die Anfänge des bürgerlichen Reichtums. 303
Gleich Augsburg, die Zierde des deutschen Spätmittelalters, diejenigeStadt Deutschlands , deren Reichtum vielleicht am ehesten, wenn auch nurganz von ferne, an den Glanz italienischer und flandrischer Städte heran-reichte, kann geradezu als Schulbeispiel dienen, um die Richtigkeit der hiervertretenen Auffassung zu bestätigen.
Jemand, der einmal eine esoterische Handelsgeschichte Augsburgsschreiben wollte, müfste sein Augenmerk auf folgende Punkte vornehmlichkonzentrieren:
1. Augsburg hat frühzeitig starken Zuzug von Landadel gehabt;
2. das Augsburger Patriciat hat sich früh mit den Familien des Land-adels verschwägert;
3. das Augsburger Patriciat ist frühzeitig in den Besitz grofser Land-güter gekommen;
4. das Augsburger Patriciat ist gröfstenteils in den Handel übergegangen;
5. auch der Landadel, der in Augsburg Bürgerrecht erworben hatte, hatöfters sich am Handel beteiligt.
Aus allem würde sich ergeben, dafs sich in den Händen der reichenAugsburger ein beträchtlicher Vermögensfonds ansammeln mufste, der diebedeutende Ausdehnung des Augsburger Handels, seiner Geldgeschäfte undseiner Bergwerksunternehmungen ermöglichte. Einstweilen besitzen wir nichtsderartiges; wir sind immer noch auf den alten Stetten 1 angewiesen, derseiner Aufgabe gemäfs von Handelsunternehmungen seiner Objekte nur imäufsersten Notfall berichtet. Darum allerdings stellt sich der von Stettennachgewiesene Anteil der Geschlechter am Handel als ein Minimum dar,was für den hier versuchten Nachweis sein Gutes hat. Ich mache an derHand der Stettenschen Überlieferungen folgende Zusammenstellung derjenigenFamilien, die den Handel Augsburgs vom 14. Jahrhundert an tragen, und diesich entweder als Landadel oder grundbesitzende Geschlechter nachweisenlassen. Dabei nehme ich an, dafs diejenigen „adligen“ Familien, die 1368sich unter die Zünfte (nämlich meist der Kaufleute) begaben, am Handel be-teiligt waren: ich bezeichne sie mit *, während ich den Landadel mit f kennt-lich mache. Aber auch unter den patricischen Familien, die nach 1368 sichvor der äufseren Berührung mit den Zünften zu bewahren wufsten, befandensich solche, die Handlung trieben: bei ihnen wird ein besonderer Nachweisnötig sein.
Alpishofer *
von Argon * (Eden); „dieser war einbesonders reicher Mann, der anRenten und liegenden Gütern jähr-lich 2600 fl. Einkünfte gehabt“ (58).Arzt *
Bambrecht *
Barthen *