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302 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
Grundbesitz und Geschlechterherrschaft lehrreich. Ein besonderes Urkunden-buch werden die späteren Bände bringen.
Was ich im folgenden mitteile, ist, wie der Leser sieht, von allerwärtszusammen getragenes Material, das auch nicht von ferne den Anspruch erhebt,vollständig zu sein. Es hat nur den Zweck, zu späteren Untersuchungen anzu-regen. Ich habe das Material nach geographischen Gesichtspunkten geordnet.
Dabei wird dem Leser vielleicht die verschiedene Behandlung auffallen, dieDeutschland und die übrigen Länder erfahren. In Deutschland scheint esmir vor allem auf den Nachweis anzukommen, dafs ein grofser Teil der reichen ^
Handelshäuser am Ende des Mittelalters patricischer Herkunft war; nur neben-bei habe ich auf den Zusammenhang zwischen Landrentenaecumulation undHandelsblüte hingewiesen. Eiir die übrigen Länder, namentlich Italien , kames aber gerade auf die Hervorkehrung der entscheidend wichtigen Bedeutungan, die das Inurbamento della nobilti für die Entwicklung des bürgerlichenReichtums in den Städten hat. Dafs überall dort, wo eine starke Überfüh-rung von Landrenten in das Handels- und Geldgeschäft nachgewiesen werdenkonnte, daneben die überall gleiche vermögenbildende Kraft der städtischenGrundrente als wirksam anzunehmen ist, versteht sich, wo es nicht besondershervorgehoben wurde (wie bei Florenz ), ohne weiteres von selbst.
Ich beginne mit dem Hinweis auf die Thatsache , dafs in fast allendeutschen Städten die Münze und der meist damit verbundene Ged Wechselin den Anfängen der Entwicklung den Ministerialen, später den wohlhabendenGeschlechtern Vorbehalten bleiben. Diese einträglichen Posten, auf denen, ^
wie schon gezeigt wurde, am ehesten Vermögen erworben werden konnten,waren also nur solchen Leuten zugänglich, die bereits im Besitze waren:
„c’est ä dire qu’il fallait di'ijä etre riche pour se procurer, en entrant dansl’association, les moyens de s’enrichir“ *. Belege für die Exklusivität derMünzer- bezw. Hausgenossenschaften beizubringen, erübrigt sich angesichtsder erschöpfenden Materialsammlung, die bereits von Maurer zusammen-gestellt hat 2 .
Des ferneren verdient es wohl Beachtung, dafs eine Reihe anderer ein-träglicher Beschäftigungen vielorts ebenfalls ein Vorrecht der von Hause ausreichen Leute blieben; ich denke an den Weinzapf und ähnliches 3 .
Dann aber, was ja hier hauptsächlich an einigen markanten Fällen nach-gewiesen werden sollte, war es der Handel in seinen verschiedenen Zweigenund Arten, der sich (wie schon oben behauptet wurde), soweit er über denRahmen des handwerksmäfsigen Betriebes hinausging, fast ausschliefslich inden Händen wohlhabender Grundbesitzer befand. Persönlich gewandt: waswir an bedeutenden Kaufleuten im Spätmittelalter an treffen, sind beileibenicht die Nachkommen der mercatores und institores des Frühmittelalters,sondern neu auf der Bildfläche erscheinende Geschlechter oder Sprossen vonLandadligen, die sich stets in bewufstem Gegensätze zu dem berufsmäfsigenHändlertum gefühlt haben. Diesen Thatbestand stelle ich für einige wich-tigere Städte im einzelnen fest.
1 Hit Bozug auf di© Brügger Hans© Funck-Brentano, Philipp© le Bel, 60.9 von Maurer, Stildtoverfassung 1, 298 ff.
9 von Maurer, a. a. O. 1, 327 ff.