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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Zwölftes Kapitel. Die Anfänge des bürgerlichen Reichtums. ;-}()|

sönliche Behandlung des Gegenstandes vorteilhaft auszeiehnet. Meine Frage-stellung lag Schulte freilich fern. Sonst nehmen einen Ehrenplatz auch nochder alte Roth und der alte Pastor Jäger ein, die jedermann kennt.Pagnini, der Allesverkünder, versagt an dieser Stelle. Hier schadet ihmeinmal seine genial-generelle Behandlungsweise. Für England besitzen wir inF. Bournes English merchants eine Reihe guter, nach den Quellen ge-arbeiteter Untersuchungen über die Geschichte einzelner Kaufmannsfamilien,die sich vorteilhaft abheben .von dem Haufen wertloser Bücher überberühmteKaufleute.

3. Die Litteratur über die Geschichte des Grundeigentums bezw.der Grundeigentümer in den Städten. Sie sollte uns den meisten Auf-schlufs bringen. Statt dessen versagt gerade sie fast völlig.

Eine zusammenfassende Darstellung der Geschichte des Grund-eigentums in den Städten des Mittelalters unter ökonomischem Gesichtspunktegeschrieben fehlt überhaupt ganz. Sie zu schreiben erscheint als eine derdringlichsten Aufgaben der Wirtschaftshistorie. Grundlegend und noch heuteunerreicht ist das Buch von W. Arnold , Zur Geschichte des Eigentums inden deutschen Städten, 1861, eines der ganz wenigen rechtsgeschichtlichenWerke, das auch ökonomisches Verständnis verrät. Dagegen hat sich währendder letzten Jahrzehnte das publizierte Urkundenmaterial, das einer solchenGeschichte zur Unterlage zu dienen hätte, bedeutend vermehrt. Fast alle Ur-kundenbücher der Städte enthalten eine grofse Anzahl von Privaturkunden überKauf, Leihe etc. von Grundbesitz; hervorragend reich sind das Strafsburger U.B.im 3. Bande, sowie die Publikationen aus den Kölner Archiven: L. Ennen und G. Eckert, Quellen zur Geschichte der Stadt Köln. Bd. 16. 18601879,und namentlich R. Höniger, Kölner Schreinsurkunden. Bd. I 188488. Bd. II1898. Specielle Publikationen aus den Erbe(Grund-)büchem besitzen wir fürHamburg in der Zeitschrift des Vereins für Hamburger Geschichte Bd. I.'1841; für Lübeck: P. Rehme , Das Lübecker Ober-Stadtbuch. 1895; fürWürzburg: E. Rosenthal, Zur Geschichte des Eigentums in der Stadt Wirz-burg . 1878, und einige andere Städte. Siehe die Übersicht bei L. M. B.Aubert, Beiträge zur Gesch. der deutschen Grundbücher, in der Zeitschriftfür RG. 14, 1 ff.

Von ausländischen Städten ist besonders viel Material über Paris in derHist. g6n. de Paris veröffentlicht z. B. bei Lognon, Paris sous la dominationanglaise.

Eine interessante Urkundensammlung für Florenz findet man bei C. Frey ,Die Loggia dei Lanzi zu Florenz . 1885.

Die Bearbeitung dieses schon jetzt nicht unbeträchtlichen Materialsist bisher kaum noch unter ökonomischem Gesichtspunkte erfolgt, vielmehrentweder unter topographischem (C. Frey , a. a. 0. C. F. Gaedechens,Hist. Topographie der Stadt Hamburg . 1880. u. a.) oder (die Regel) unterformal-juristischem: Rehme, a. a. 0. Rosenthal, a. a. 0. Jos. Gob-bers, Die Erbleihe und ihr Verhältnis zum Rentenkauf im mittelalterlichenKöln des 12. bis 14. Jahrh. in der Zeitschr. für Rechtsgeschichte 4, 130214.A. Schulte, Einleitung zum U.B. der Stadt Strafsburg. Bd. 3. 1884.K. Beyerle, a. a. 0. Der von B. bisher veröffentlichte Band behandelt dasSalmannenrecht. Er enthält bereits zahlreiche, die Grundbesitzverhältnissebetreffende Urkunden und ist namentlich wegen der Beziehungen zwischen