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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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305
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Zwölftes Kapitel. Die Anfänge des bürgerlichen Reichtums.

expedition mit 20 000 fl. beteiligt.Chr. d. St. 25, 278.

Volkicein. Ein Berchtold unter denGeschlechtern, denen Bischof Her-mann A. 1270 S. Ulrichs Kelch ver-setzt. Sie trieben im 14. Jahrli.Kaufmannschatz. Stetten, 125.

VoUrammer *

Welser. Bedürfen wohl keines Kom-mentars. Zur Kennzeichnung Stet-tens bemerke ich, dafs er in der

Geschichte dieser Familie mit keinemWort erwähnt, dafs sie Handlunggetrieben.

Wessisbnmner *

Wieland *

Winter *

Wittolf *

Wolfen von Wolfsthal f *

Zeller von Kaltenberg wnd Epsach f *Zottmann *

Dafür, dafs das Augsburger Patriciat frühzeitig Blut- (und vor allemBesitz-)zufulir vom Landadel erhalten hat, führe ich aufser der Autoritätvon Stettens (zu diesen alten Bürgern haben sich von Zeit zu Zeit, zumalaber während der Unruhen des Interregni, viele auf dem Lande wohnendeEdle und Milites begeben und das Bürgerrecht . . . angenommen, weil sie. . . auch sich öfters mit ihnen verheiratet haben. S. 7/8) noch an, dafsnachweislich die Volkwein mit den Pappenheims, die Portner mit den Tet-tingen und von Ehingen , die Welser (schon im 13. und 14. Jahrli.) mit denenvon Wildeck , von Eggenberg, von Wartensee und anderen verschwägertwaren. Stetten, 34.

Dafür, dafs die Bürger von Augsburg zu einer Zeit, für die es absurdwäre, eine schon vorausgegangene, beträchtliche Accumulation aus Handels-profit anzunehmen, ausgedehnten Landbesitz gehabt haben, bringtStetten, 16, zahlreiche urkundliche Belege bei, die esganz gewifs machen,dafs die Bürger nicht nur einzelne Güter, sondern auch Dörfer, ja wohlHerrschaften besessen haben; ebenso ist esleicht zu beweisen, dafs dieBürger von den Fürsten und Herren, besonders aber von den Bischöfenviele Lehen besessen haben. Dazu vgl. die Urk. von 1276 bei Moser,Reichsstadt. Handb. 1, 92, und das Augsburger Stadtrecht vom Jahre 1276.Ed. Chr. Meyer (1872), 13.

Ich denke, der Überblick, den ich hier gegeben habe, wird die eingangsaufgestellten Sätze in ihrer Richtigkeit erwiesen haben : mag man auch diepatricische oder adlige Abstammung dieser oder jener Kaufmannsfamilie, diekaufmännische Bethätigung dieser oder jener Adelsfamilie als nicht hinreichendverbürgt ansehen, darüber kann wohl kein Zweifel herrschen, dafs das Grosder alten grundbesitzenden Familien Augsburgs ihr Vermögen dem Stromdes Handels zufliefsen liefsen, wie auch nicht darüber, dafs alles, was wiran klangvollen Namen aus Augsburgs Handelsgeschichte kennen, patricisch-adligen Ursprungs ist. Wobei allerdings eines immerhin nicht ganz kleinenHauses bisher keine Erwähnung geschah: der Fugger! Über der Fugger Her-kunft ist noch heute ein undurchdringliches Dunkel gebreitet. Wir wissennur soviel: 1. sie wandern Ende des 14. Jahrhunderts vom Lande her ein;

2. sie kommen in Augsburg bereits mit einem beträchtlichen Vermögen an.Das ist das Ergebnis der gewissenhaften Untersuchungen von Schulte,Neues über die Anfänge der Fugger, in der Beilage z. Allg. Zeitg. 1900. Nr. 118.Dafs der Ahnherr des Welthauses das Stammvermögen weder durch Barchent-weberei noch durch Hausieren mit Züchen erworben hat, wird mir niemandSombart , Der moderne Kapitalismus. I. 20