Dreizehntes Kapitel. Die Kolonial Wirtschaft. :J41
kischen und griechischen Ländern 1 . Was wir über das Vorgehender Italiener wissen, läfst nun aber ohne weiteres den Schlufs zu,dafs sie diese Sklavenzufuhr nicht verringerten, sondern gewifsnoch steigerten; nur mit dem Unterschiede, dafs sie jetzt an Stellekriegsgefangener Christen kriegsgefangene Muselmänner in dieSklaverei verführten. Auch wenn wir nicht so viele Einzelzeug-nisse über die Verwendung von Sklaven und den Handel mit ihnenaus jener Zeit besäfsen 2 , so mül’ste uns der ganze tenor der Gesetzeund Verordnungen in den Kolonialgebieten davon überzeugen, dafses sich dort um eine Wirtschaftsverfassung handelte, die sich mehrund mehr auf der Verwendung von Sklaven auf baute und sich innichts von derjenigen unterschied, die später Portugiesen, Spanierund Holländer in ihren Kolonien einführten.
Da sind zunächst in grofser Menge Kundgebungen der Regie-rungen des Mutterlandes, aus denen die Sorge um die Erhaltungund Vermehrung des Sklavenbestandes hervorgeht. Es werdenPrämien ausgesetzt, um die Sklavenzufuhr zu heben, die gleichenSummen, die bisher demjenigen vorgeschossen waren, der sich zurVermehrung des Pferdebestandes bereit erklärt hatte 3 . Oder eswerden von der Regierung selbst Sklaven und Kriegsgefangene indie Kolonien versandt. So stieg beispielsweise die Bevölkerungs-ziffer von Kreta dank solchen Importes unter venetianischer Herr-schaft von 50000 auf 192 725 4 5 .
Da fehlen aber vor allem jene Dekrete nicht, die eine aufSklaverei aufgebaute Wirtschaft in so reicher Fülle notwendigmacht: Strafbestimmungen für den Fall des Entlaufens von Sklaven,Schutzvorkehrungen gegen Sklavenaufstände R u. s. w.
1 von Kremer 2, 152.
2 O. Langer, 14 f. 16.
2 „de conducendo ad dictani nostram insulam Grete majorem quantitatemsclavorum masculorum qui sint ab annis quinquaginta infra“ gewährt dievenetianische Regierung Darlehen von 3000 Hyperperi (etwa 500—700 Duk.).Noiret, Doc. ined. 54.
4 Haudecour, 1. c. Am 15. 1. 1447 schenkt die Regierung von Kreta dem Sudan von Babylon ein Schiff mit 44 Sklaven, aus Erkenntlichkeit fürseine Handelserleichterungen. Noiret 416.
5 „si aliqui ex hominihus quos liabebit ad suum Stipendium sive salariumpro coquendo seu laborando dictos zucharos fugerent, possit etliceat sibi hostales fugitivos ubique in terris et super Insula intromittere etcapere et illos ponere in manibus Rectorum nostrorum qui fugitivi tractenturet puniantur eodem modo, quo tractantur faliti galcarum.“ Noiret, 325.Man könnte hier an „freie Lohnarbeiter“ denken. Dann wäre aber deren