Dreizehntes Kapitel. Die Kolonialwirtschaft.
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jenem eigentümlichen Geschäftszweige ihren Reichtum und ihr An-sehen verdankten.
An dem Negerhandel haben der Reihe nach alle europäischenNationen verdient. Den Rahm schöpften die Portugiesen ab, aberdie gröfsten Gesamtgewinne haben doch die Engländer gemacht,weil sie im Besitze dieses Handelszweiges zur Zeit seiner höchstenBlüte waren. Zwischendurch haben sich Spanier und Genuesen,Holländer und Franzosen, Dänen und Schweden redlich gemüht,an den Segnungen des Sklavenhandels teilzunehmen. Und als daskleine Brandenburg unter dem Grofsen Kurfürsten seine Flagge anAfrikas Küste hifste, da war die eigentliche Triebkraft dieser Unter-nehmung doch im Grunde auch nur der sehnliche Wunsch, soweitnicht das Gold der Goldküste lockte, an jene Quelle des Reichtumsheranzukommen. Wie hoch der Betrieb des Sklavenhandels ge-wertet wurde, geht aus der Thatsache hervor, dafs England , alsihm im Utrechter Frieden (1713) das Recht der Sklaveneinfuhr indie spanischen Kolonien zugesprochen -wurde, es diese Errungen-schaft als eine der bedeutendsten betrachtete, die ihm der UtrechterVertrag gebracht hatte 1 .
Der Grund aber für die Einträglichkeit des Sklavenhandels istnicht schwer festzustellen. Die menschliche Arbeitskraft, mit derhier „Handel“ getrieben wird, ist eine „Ware “, bei deren Einkaufzunächst einmal jede Beziehung zu ihren Produktionskosten auf-gehoben ist. Die Preise für Sklaven können beliebig niedrig nor-miert werden, sie sind stets imaginäre und hängen lediglich ab vonder gröfseren oder geringeren Gewalt oder List, über die derHändler verfügt. Wo die Sklaven überhaupt nicht gekauft, sonderngeraubt werden, tritt diese Sachlage am deutlichsten zu Tage. Beider Eigenart der Ware „Menschenkraft“ aber, sich durch eigeneArbeit bezahlt zu machen, können dann andererseits verhältnis-mäfsig viel höhere Preise für sie als für irgend eine andere Wareseitens ihres Erwerbers bezahlt werden. Ziehen wir endlich in Be-tracht, dafs der Sklavenhandel auch dort, wo er nicht eines recht-lichen Monopols genofs (was während -der längsten Zeit seines Be-stehens der Fall war), doch dank seiner ganzen Eigenart einen ge-wissen exklusiven Charakter trägt, so werden wir begreifen, wie esmöglich war, dafs hier jahrhundertelang mit ungeheuren Extra-profiten „Handel“ getrieben werden konnte. Die Höhe dieser Pro-fite können wir auf Grund zahlenmäfsiger Überlieferungen ziemlich
1 Vgl. C. Grünberg, Art. „Unfreiheit“ im H.St. 6, 334.
Sorabart, Der moderne Kapitalismus. I.
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