Neunzehntes Kapitel. Das vorkapitalistische Gewerbewesen. 437
gegen den Weblohn seine Arbeit verrichtet. Im Jahre 1846 waren12,6 °/o aller Wollwebstühle und gar 86,1 ü /'o aller Leinwandweb-stühle solche * 1 , deren Inhaber die Weberei nur als Nebenbeschäf-tigung betrieb, d. h. also landwirtschaftender Lohnweber oder haus-gewerblich thätiger Landwirt war. Hat der Bauer nicht eigeneFärbevorrichtungen, so mul’s er zum Lohnfärber die fertig ge-webten Stücke tragen, der in der nächsten kleinen Stadt seinHandwerk treibt und zum grofsen Teil seinen Lebensunterhalt ausdieser lohnfärbenden Thätigkeit zieht 2 . Einen Teil der Kleidungs-stücke — Wäsche selbstverständlich ganz — fertigt alsdann derweibliche Teil der Bauernfamilie. Wo deren Kunst versagt, er-scheint auf der Stör der flinke Sehne ider — Typus llosegger—,der ein paar Tage der Woche im Bauernhause ifst, schläft undhantiert und die Familie ausflickt, wo es not thut, oder mit neuenGewändern versieht, ein Ereignis, das in Jahren einmal fällig wird.
In diesem Kreislauf textilgewerblicher Thätigkeiten sind auch,langsam wie der Eichbaum, die lokalen Volkstrachten er-wachsen, die bis in die neue Zeit hinein die Freude oder das Ent-setzen des Wanderers bilden. Mitte des Jahrhunderts sind dieVolkstrachten noch fast intakt. Nur in den fortgeschrittenstenTeilen Westdeutschlands fangen sie an zu verschwinden. Unserenglischer Gewährsmann schildert uns seine Eindrücke folgender-
Ober- und Niederlausitz. 1841/42. 2, 220. Ein Teil des Flachses oder Hanfeswurde wohl auch zu Seilen selbst verarbeitet. U. VI, 178: „im sächsischenErzgebirge hat der Verfasser noch in den 1880er Jahren Stricke aus Flachs-werk von den Bauern machen sehen; ein Dorfzimmermann hatte das dazu nötigeStrickzeug 1 gemacht.“
1 Schmoller, a. a. 0. S. 505. 506. Vgl. auch Bd. 11 S. 137 f. diesesWerks.
2 Vgl. z. B. U. VII, 541/42. Bestätigt für Ober-Steiermark in U.Oe., 394.Fast völlig intakt findet diese hausgewerbliche Spinnerei und Weberei selbstnoch Mitte der 1850er Jahre in den meisten Kreisen des Reg.-Bez. ArnsbergJacobi vor. Er schildert, wie die bäuerlichen Familien, die selbst keinenWebstuhl besitzen, sich doch einen vom Nachbar auf 8—14 Tage leihen. „Sowird während der Monate März und April in den ländlichen Haushaltungender Webestuhl auf kurze Zeit aufgeschlagen und von den weiblichen Mit-gliedern des Hauswesens der gröbste Bedarf an Leinwand (das Hausmanns-leinen) selbst gewebt. Nach dieser Zeit wird der Stuhl auseinandergen*ommenund im Stalle oder auf dem Dachboden bis zum nächsten Jahre aufbewahrt.Jede Haushaltung (sc. im Kreis Siegen ) zieht ihren Flaehsbedarf, spinnt dasGarn selbst und läfst solches auf dem eigenen oder dem Stuhl des Nachbarnverweben; im letzteren Falle pflegt man 8 Ellen für das Stück Leinen alsEntgelt zu zahlen. Nach Christtag wird der bis dahin zurückgestellte Webe-stuhl hervorgeholt und darauf fleifsig gearbeitet.“ Jacobi, a. a. O. S. 445-