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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Zwanzigstes Kapitel. I)ic gesellschaftliche Struktur.

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sowie bei den Fabrikwarenschmieden in den Kreisen Hagen undAltena pflegt der Geselle sich bei dem Meister nach Art des Ge-sindes, in der Regel auf Jahreslohn zu vermieten und führt dannauch den ganz bezeichnenden, ehemals für die Gesellen allgemeinüblichen Namen: Knecht 1 .

Zu demselben Schlüsse, dafs nämlich in den 1840er Jahrendie Hausgemeinschaft zwischen Meister und Gehilfen noch Regel,mindestens in allen mittlereren und kleineren Städten bildete, führtmich eine Ziffer, die über das Tischlerg ewerbe in Berlin berichtet wird. In diesem wohnten von den Gesellen und Lehr-lingen beim Meister 1867 noch 12,9 °/o, 1871 noch 7,3 °/o (U. IY, 347).Nehmen wir nun ein gleich rasches Tempo der Abrüstung für dievergangene Zeit an, so würden wir für die 1840er Jahre dochimmer auf etwa 40 °/o Erhaltung kommen. Und das für eins der-jenigen Gewerbe, in dem der Zersetzungsprozefs fast die meistenFortschritte gemacht hat, in der gröfsten Stadt des Landes, Berlin !Ebenfalls findet meine Ansicht eine Bestätigung in den Mitteilungen,die Schneer in seinem bekannten Bericht über die Zustände derarbeitenden Klassen in Breslaumit Benutzung der amtlichenQuellen des Kgl. Polizei-Präsidium des Magistrats macht. Dorthat er eine Tabelle zusammengestellt 2 , auf der genau die Ent-löhnungsart der Gesellen in den verschiedenen Handwerkenbeschrieben ist. Dabei sind zwei Rubriken unterschieden:beiLohn-Arbeit, beiAccordarbeit. Letztere kommt in allen Ge-werben vor; erstere ebenfalls mit Ausnahme der Herrenschneidereiund Schuhmacherei. Ob das Fehlen der Lohnarbeit in diesenbeiden Gewerben nur eine Mangelhaftigkeit der Tabelle ist, läfstsich nicht feststellen. Nun geht aber aus den Angaben über dieBezüge der Gesellen hervor, dafs bei Lohnarbeit stets der Gesellebeim Meister wohnt und ifst, bei Accordarbeit ebenfalls der Regelnach. Es stimmen nämlich die Wochenverdienstsätze bei Accordlohnmit den Barlohnsätzen bei Lohnarbeit fast durchgängig übereinund nur bei den Goldarbeitern, den Lohgerbern und den Tischlernist ausdrücklich unterschieden: Verdienst ohne und Verdienst mitNaturalverpflegung. Ich gewinne aus dieser Tabelle das Bild einernoch erhaltenen, allerdings in der Abnahme begriffenen Eingliede-rung des Gesellenstandes in die Hauswirtschaft des Meisters. Diese

1 L. H. W. Jacobi, Das Berg-, Hütten- und Gewerbewesen des Reg.-Bez. Arnsberg . 1856. S. 539.

2 Alexander Schneer, Über die Zustände der arbeitenden Klassen,in Breslau. 1845. S. 22.