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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
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500 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .

Es ist auch zu bedenken, dafs viele gerade der kleinstenMeister, die besonders häufig jene Schädigung trifft, keine Innungs-mitglieder sind hezw. in den Berichtsjahren waren * 1 .

C. Möbeltischlerei und Tapeziererei.

An dieser Stelle will ich nun aber auch die Möbeltischlerei '

und Tapeziererei erledigen, die, soweit sie nicht dem Grofsbetriebeverfallen sind, am besten unter dem Gesichtspunkte indirekter Ab- *2

hängigkeit in ihrer eigenartigen Organisation begriffen werden. Ganzallgemein handelt es sich hier um diejenigen Gebiete der Möbel-tischlerei, die nicht mehr reinhandwerksmäfsig und noch nicht reinkapitalistisch organisiert sind, um Kleinmeister also, die sich, um ihreErzeugnisse abzusetzen, genötigt sehen, die Hilfe des Kapitals in An-spruch zu nehmen und dadurch in dessen Botsmäfsigkeit geraten.

1 An Litteratur insbesondere über den Bauschwindel vgl. (jedoch mitVorsicht!) aufser den bereits genannten Schriften noch: Petersen, Ent-larvung des Bauschwindel - Systems; 1891. Freese, Das Vorrecht der

Bauhandwerker in Schmoll ers Jahrbuch Band XVI, (1892), S. 921 f.

G. Haherland, Baugewerbe und Bauschwindel; 1894. Böttger, DerBauschwindel und das Pfandvorrecht der Bauhandwerker etc ; 1894. P. Oert-mann, Das Pfandvorrecht der Bauhandwerker (Conrads Jahrbücher, 4

III. F., Bd. V, Heft 13). Der Fall Seeger. Ein Notschrei des rechtlosenBauhandwerks. Von Kassandra; 1894. Unlauteres Geschäftsgehahren.

I. Typische Fälle etc. II. Berichte, Anträge und Verhandlungen etc. Zusammen-gestellt von Dr. Stegemann. 1894. Georg Haverland, Die Verlusteder Bauhandwerker; 1895. Verf. ist Direktor einer Berliner Terraingesell-schaft und daher unternehmerfreundlich gesinnt. H. Freese, Der Schutz derBauhandwerker; 1898. (WB.) Die Forderungen der ßauhandwerkerVor derBaustelle, o. J. (1898). Carl Schmidt, Die Hypothekenbanken und dergrofsstädtisehe Realkredit. 1899. Die Schrift, obwohl zur Verteidigung derHypothekenbanken ahgefafst, unterrichtet doch gut über manche Interna desmodernen Baugewerbes. Ferner erschienen Artikel in demSocialpolitischenCentralblatt, derSocialen Praxis, derBaugewerkszeitung etc. Neuer-dings haben sich die Juristen des Problems unter dem Gesichtspunkte eines '

Pfandvorrechts der Bauhandwerker bemächtigt, wie schon aus demTitel mehrerer der angeführten Schriften ersichtlich ist. Der 20. und der 24.deutsche Juristentag haben sich mit der Frage beschäftigt, natürlich nur unterformal-juristischem Gesichtspunkt, so dafs für den Nationalökonomen die betr.

Verhandlungen ebenso wenig Interesse bieten, wie ein grofser Teil der reinjuristischen Litteratur, die ich deshalb auch hier nicht weiter anführe. ZurOrientierung vgl. P. Oertmann , Art.Pfandvorrecht der Bauhandwerkerim H.St. Suppl. II und denselben, Die Bauhandwerkerfrage und der Ent-wurf eines Reichs-Gesetzes, betreffend die Sicherung der Bauforderungenin Brauns Archiv Bd. XII S. 35 ff.