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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
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Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus.

salen Bauunternehmung überleiten, werden wir weiter unten nochin Erfahrung bringen.

Ein Zweig baugewerblicher Thätigkeit, der ebenfalls kapitali-stischer Gestaltung anheimgefallen ist und dieselbe Betriebsgestaltungaufweist, wie die vorher besprochenen Baugewerbe, an die er sichangliedert, sind die Specialgeschäfte, die sich in gröfseren Städtendamit abgeben, Gerüste u. dergl. zu verleihen und anzubringen. DieArbeit des Gerüsteanbringens lag früher durchgängig dem betreffendenSpecialarbeiter ob: im Innern dem Maler etc., für alle äufserenGebäudeteile dem Maurer und Dachdecker 1 . Jetzt fängt die Thätig-keit an specialisiert zu werden. Nach dem Berliner Adrefsbuch gabes 1901 21 solcher Specialgeschäfte für Maurer - undM aler r ü s tung en, während mir in Breslau nur 1Gerüstverleih-geschäft bekannt ist.

Ein altes, ebenfalls den Baugewerben angegliedertes Gewerbe,das, wenn es zu kapitalistischer Gestaltung gelangt, sich gleichfallsnur der aufserhausindustriellen Betriebsform bedienen kann, ist dieSteinsetzerei, zu der heute die Asphaltierere i als dasmoderne Konkurrenzgewerbe tritt. Die Steinsetzerei ist heute inden gröferen Städten, falls sie nicht von der Kommune in eigenerRegie besorgt wird, wie z. B. in Hamburg , durchaus kapitalistischorganisiert. Allen voran steht hierin Berlin , wo die gröfserenGeschäfte dominieren, und nur einigen kleinkapitalistischen Unter-nehmern, d. h. solchen mit einem Kapital von 1050000 Mk. beiNeuanlagen einigen Spielraum lassen. Das gröfste Geschäft hatteim Jahr 1895 180200 Arbeiter im Lohn, das ist schon fast Va dergesamten Gehilfenschaft im Berliner Steinsetzergewerbe (ca. 500Gesellen, 123 Lehrlinge).Grofse Geschäfte existieren 14, mittlere1(3, gegenüber 12 kleinen (mit 16, häufig ohne Gesellen), die nurbei Flickereien in Betracht kommen und wie ersichtlich eine quan-tit4 nögligeable sind. Die grofsen Berliner Steinsetzgeschäfte arbeitenauch aufserhalb Berlins, z. B. in Potsdam und Spandau , aber auchin Danzig und Stettin . Sie planen, wenn sie vom Asphaltpflaster

1 Dafs der Maurer- oder Dachdeckermeister meist auch für andere Hand-werker, namentlich Anstreicher, die Baugerätschaften liefert, hat seinenGrund wahrscheinlich in der Tradition früherer polizeilicher Beschränkungen;so in der preufsischen Min.-Ver. vom 24. VI. 1856, die im § 50 vorschrieb:Bei Arbeiten von äufseren Gebäudeteilen darf sich aufser dem Zimmer-,Maurer- und Steinhauer- (Steinmetz-), Schieferdecker- und Ziegeldeckermeisterohne Erlaubnis der Oberpolizeibehörde niemand stehender oder fliegender Ge-rüste bedienen. Oldenberg , a. a. O. S. 10 Anm. 1.