Fünfundzwanzigstes Kapitel. Die kombinierte Unternehmung. 507
grofsstädtischer Civilisation überhaupt noch kein nennenswerter Be-darf an kunstvollen Wohnungseinrichtungen vorhanden ist. Wosich in kleinen Städten oder auf dem Lande prunkhafter Reichtumvereinzelt vorfindet, besorgt das grofsstädtische Einrichtungsgeschäftdie Ausstattung der Wohnungen ganz ebenso wie an seinem Nieder-lassungsorte selbst. Wenn ein reicher Grubendirektor in Ober-schlesien oder ein Weber im Eulengebirge oder ein notleidenderAgrarier sich seine Villa oder sein Schlofs „modern“ einrichtenwill, so wenden er oder sein Architekt sich naturgemäfs an dasgrofse Geschäft in Breslau oder noch lieber in Berlin , das danndurch seine Leute die Ausschmückung der Wohnstätten en blocbesorgen läfst. Alle mir bekannten Prunkausstattungen in verschie-denen Provinzen des Landes sind auf diese Weise entstanden.
Bedeutende Erscheinungen kombinierter Unternehmungen sindauf dem Gebiet der Gerätschaftsgewerbe endlich die in neuerer Zeitzu rascher Erweiterung fortschreitenden grofsen Buch-, Zeitungen- undKunstverlagsunternehmungen. Sie sind bereits so oft Gegen-stand eingehender Erörterung gewesen *, dafs ich mich mit ihrerErwähnung begnügen kann. Was in ihnen an selbständigen Hand-werken verschwindet, ist aufser der Druckerei, der Litho-graphie, der Schriftgiefserei etc. vornehmlich die Buch-binderei, die hier in gröfstbetrieblicher Gestaltung als Glied indem Gesamtorganismus weiterlebt. Die berühmtesten Verlagsunter-nehmungen der genannten Art sind F. A. Brockhaus in Leipzig ,die aus der Fusion des Verlags der Gebrüder Kröner, der J. G.Cottaschen Buchhandlung und W. Spemanns hervorgegangeneAktiengesellschaft „Union, Deutsche Verlagsgesellschaft“ in Stutt-gart; die Deutsche Verlagsanstalt (vormals E. Hallberger) ebenda-selbst 2 u. a.
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seit Jahren in glänzender Weise ausgebildet und auch in Wien und St. Peters-burg schon seit längerer Zeit stattlich vertreten. Ein solcher Dekorateur,wie Penon in Paris oder Jackson & Graham in London . . . vereinigtin seinen Magazinen alles, was zur Ausstattung der Wohnräume nötig ist..Wenn es ein Zimmer auszustatten gilt, so ist ein derartiger Unternehmer im-stande, es mit allen jenen Kleinigkeiten und Schmuckstücken, welche dem-selben den letzten und feinsten Keiz verleihen, herzurichten . . Häufig disponiert der Dekorateur oder sein Angestellter auch artistisch: der Fabrikantführt die Aufträge aus.“ Hier ist also das reine Dekorationsgeschäft ebenerst im Begriffe, zur Eigenproduktion überzugehen. Vgl. J. Lessing, DasKunstgewerbe auf der Wiener Weltausstellung . 1874. S. 41—44.
1 Vgl. Bücher, Gewerbe, a. a. 0. S. 947 f., Sinzheimer , a. a. 0. S. 139 L
2 Vgl. über die Stuttgarter Verlagsunternehmungen U. VIII, 416 f.,