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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
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40 Erstes Buch. Die Neubegründung des Wirtschaftslebens.

Willen nicht mehr möglich war, den Pfuschern das Handwerk zuverbieten, d. h. mehreren Hundert Personen das Brot zu nehmen.So ist das Urteil wohl gerechtfertigt, das der Geschichtsschreiberder Breslauer Schuhmacherei fällt (U. IV, 25):Für die Schuh-macherei in Breslau beginnt mit der Gewerbefreiheit von 1810 keineneue Entwicklung, sondern es werden nur thatsächliche Zuständesanktioniert.

Wir erfahren ferner, auf Grund authentischer Nachrichten, dafsdie Schönfärberei in Leipzig , die Tuchmacherei in Rofswein einfachunter Nichtachtung der Zunftstatuten im ganzen Laufe des 19. Jahr-hunderts von kapitalistischen Unternehmern betrieben wurde u. s. w.(U. V, 228; VI, 479).

Und fragen wir vielleicht erstaunt, wie es möglich war, dafssolcherweise offenbare Rechtswidrigkeiten sich vor den Augen derhohen Obrigkeit abspielen konnten, so brauchen wir nur in denErinnerungen alter Verwaltungsbeamten zu blättern, etwa in denMemoiren des Freiherrn von Friesen, um zu erfahren, wie geschicktman es in den Geheimratsstuben anzufangen wufste, um die An-forderungen der neuen Zeit einem überlebten Rechte zum Trotzzur Geltung zu bringen 1 .Die Behörden, schreibt der genannteGewährsmann,. . . suchten an (den Innungsgesetzen) soviel alsmöglich zu deuten und zu interpretieren und halfen sich, wo auchdas nicht mehr genügte, mit Dispensationen. Da aber, wo solchegesetzlich unzulässig, blieb den Behörden nichts anderes übrig, alsnicht zu sehen, um, wie man es damals nannte, keinen Staub auf-zutreiben 2 .

Diese wenigen Bemerkungen, scheint es mir, genügen dochvollauf, um jene Legaltheorie in ihre Schranken zurückzuweisen.Zusammenfassend können wir nun die positive Bedeutung der Ein-

1 Für die Beurteilung der gewerblichen Entwicklung Österreichs, namentlich in früherer Zeit, hat wiederum ein reiches Material Waentig inseinem schönen Buche gesammelt und verarbeitet. Er berichtet z. B. S. 17von dem Ergebnis einer Gewerbeenquete aus dem 18. Jahrhundert, das daringipfelte,dafs alle bisherigen Verbote den rechtswidrigen Gewerbebetriebauch nicht im entferntesten zu unterdrücken vermocht hatten. Woraufhindenn ein Patent Karls VI. verordnete, die Behörden sollten ein Auge, nötigen-falls aber beide Augen zudrücken.

2 Richard Freiherr von Friesen, Erinnerungen aus meinem Leben1 (1880), 397 f. Auch die weiteren Ausführungen a. a. 0. sind äufserst lehr-reich. Der ehemalige Minister war in den 1850er Jahren (d. h. während desletzten Jahrzehnts der Zunftzeit) Kreisdirektor in dem KreisdirektionsbezirkZwickau , ist also ein durchaus kompetenter Beurteiler.