Zweites Kapitel. Das neue Recht.
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talistischen Unternehmer es allerorten fertig gebracht, sieh den ent-gegenstehenden Bestimmungen der Rechtsordnung zum Trotz zubehaupten. Naturgemäfs in quantitativ verschiedenem Umfang:verschieden nach der Praxis in der Handhabung des Rechts, ver-schieden noch mehr nach der Wucht, die den nach Betlültigungstrebenden Kräften innewohnte. Daher keineswegs überall die vonden Zünften ausgeschlossenen Handwerker sich Geltung zu ver-schaffen wufsten, während allerorten die gewichtige Interessenschaftdes Kapitals sich den nötigen Spielraum auch trotz aller Zunft-verfassung zu erobern verstanden hat. Daher also ungleich -mäfsige Gestaltung dort, gleichmäfsige hier.
Fragen wir aber, wie es denn angängig war, dafs trotz ent-gegenstehender Bestimmungen der Rechtsordnung sich die gewerb-lichen Verhältnisse bereits in ihren Grundzügen umgestalten konnten,so ist es nicht schwer, darauf die Antwort zu geben. Jene Inter-essen, denen die alte Zunftverfassung ein Hindernis war, verstandenes entweder de lege, durch allerlei Weisen der Rechtsauslegung,durch verwaltungsrechtliche u. a. Beihilfe, sich Geltung zu ver-schaffen oder griffen — wo es auf legalem Wege nicht ging — zuallerhand Rechtsverdrehungen, Rechtsbeugungen etc., wenn mannicht gar die offene Rechtsverletzung als Ultima ratio zu benutzenwagte. Es sind das im allgemeinen bekannte Thatsachen , die freilichimmer wieder ins Gedächtnis zu rufen nicht ganz unnütz erscheint.Wie in Form von Privilegien, Konzessionen u. dgl. namentlichabseiten des von seinem Anbeginn an kapitalistisch und anti-ztinftlerisch interessierten Fürstentums vor allem der modernenkapitalistischen Produktionsweise, aber auch dem nicht ziinftlerischenHandwerk der nötige Spielraum verschafft wurde, ist oft und er-schöpfend dargestellt worden h Aber sicherlich ebenso häufig habendie anti - zünftlerischen Elemente contra legem die Wahrung ihrerInteressen zu erreichen gewufst.
So sehen wir, um nur einige neuerdings zu Tage geförderteFälle namhaft zu machen, wie in Breslau neben der Schuhmacher-innung sich unaufhaltsam, wie es scheint unter dem Schutz derKlöster und katholischen Kirchen, die Zahl der Störer vermehrt,bis sie am Ende des 18. Jahrhunderts so grofs geworden war —sie betrug gegen 360 —, dafs es der Polizei auch beim besten