Druckschrift 
2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
Entstehung
Seite
123
Einzelbild herunterladen
 

Fünftes Kapitel. Deutschland .

123

liehen Anteil auch vom Mehrgewinn an die Gärtner abgeben, diezu dessen Erreichung nichts beigetragen haben; bei jeder Er-weiterung des 01- oder sonstigen Handelsfrucht-, ja des Behack-fruchtbaus und also einer entsprechenden Verminderung des Ge-treidebaus , hat er den Entschädigungsprozefs von Seiten derDreschgärtner zu gewärtigen, die dadurch ihren Anteil geschmälertsehen. Da überhaupt die Art und der Umfang der Dienstleistungennach Mafsgabe der alten Dreifelderwirtschaft bestimmt ist, so siehter sich fast in jeder Veränderung behindert 1 .

Konnte das vertragsmäfsige Instenverhältnis nun auch nicht zuähnlichen Unzuträglichkeiten wie das Gärtnerverhältnis führen, sowurde es doch mit zunehmender Intensität der Landwirtschaft demGutsherrn lästig. Schon der Anteil an dem Ernteertrage mufste beisteigenden Getreidepreisen als eine vom Standpunkt des rechnendenUnternehmers aus unprofitable Löhnungsart erscheinen; die Ein-führung des Maschinendrusches that das Übrige, um die Berechnungdes Lohnes nach Anteilen am Erdrusch zu erschweren.

Unerträglich aber wurde mit zunehmender Intensität die Ein-gliederung der Instenwirtschaft in die Gutswirtschaft. DerMorgenim Felde verlor seine Berechtigung mit dem Verlassen der altenDreifelderwirtschaft und dem Übergang zur Fruchtwechselwirtschaft;die Durchfütterung des Instenviehs mit der Gutsherde wurde indem Momente ein Anachronismus, als an Stelle des alten Weidetriebsdie Stallfütterung trat. So werden allmählich die Anteilsrechte derInsten in feste Naturalbezüge, und wo die Entwicklung noch weiterfortgeschritten ist, diese in Geldlohn umgewandelt, der der alleinrationelle Ausdruck des kapitalistisch-proletarischen Arbeitsverhält-nisses ist.

Ergebnis des Umgestaltungsprozesses war jedenfalls überall, dafsdie Wirtschaft des ländlichen Arbeiters verselbständigt, aus demOrganismus der Gutswirtschaft ausgeschieden wurde. Es entstandder völligfreie ländliche Tagelöhnerstand mit oder ohne einigenGrundbesitz, eine Arbeiterbevölkerung, deren Existenz, wo sie gänz-lich besitzlos ist, von der Verwertungsmöglichkeit ihrer Arbeitskraft,wo sie mit kleinen Stellen behaftet ist, von jener und den Erträg-nissen dieser bedingt wird. Nun sollte aber die Revolutionierungdes landwirtschaftlichen Betriebes für die ländlichen Arbeiter sichin ihren Wirkungen nicht mit jener Ausscheidung aus der Guts-

1 A. von Lengerke, Entwurf zu einer Agrikulturstatistik des preufsi-schen Staats (1847); S. 123 24.