128 Zweites Buch. Die Neugestaltung des Wirtschaftslebens.
gemacht werden mufste, wogegen wir jetzt gar keine mehr haltenkönnen . . . Auch die Schweinezucht ist durch die Markenteilung be-einträchtigt; . . . (sie) kann . . gegenwärtig wohl dem Kolonen, dergrofse eingefriedigte Räume besitzt, nicht aber dem Heuermanne,der die Schweine das ganze Jahr im Stalle füttern mufs, Vorteilbringen. Früher liefen die Schweine hei offenem Wetter, wenn dasandere Vieh bereits zu Hause blieb, umher und suchten sich unterden grofsen, jetzt aber verschwindenden Eichbäumen .... selbstim Winter zum grofsen Teil ihre Nahrung. Grofse Schweineställe,deren Rudera an den Horsten und Brüchen noch jetzt als Denk-mäler einer für die Schweinezucht günstigen Zeit hier und da ge-funden werden, nahmen bei Nacht die zahlreichen Herden vonSchweinen auf, welche sich bei Tage ihre Nahrung suchten. Wieleicht konnten damals Heuerleute nicht blofs Schweine zu eigenemBedarf und zum Verkauf mästen, sondern sie auch selbst aufziehn,was jetzt gar nicht mehr oder nur in günstigen Verhältnissen ge-schehen kann.Aber nicht blofs an Weide, sondern auch
an andern Nutzniefsungen aus der Mark haben die Heuerleute be-deutend verloren. Der freie Plaggenhieb war für die Düngung vongrofsem Werte; in Moorgegenden gab die Mark nicht blofs freienBrand, sondern auch Gelegenheit, aus dem Torf etwas Geld zumachen .... Auch die Holzungen brachten manche Vorteile.Sprickholz wurde zum Brennen gesucht und das Laub zur Düngungbenutzt, und von Eicheln und Buch ernährten sich oft noch imWinter die Schweine.“ All’ diese Wohlthaten, so klagt der Ver-fasser, sind nun dem Heuermanne genommen, während er von denunleugbaren Vorteilen, die mit der Aufteilung der Marken verbundenwaren, nichts besehen hat: „dabei (sind) die Heuerleute leer aus-gegangen“ (S. 33).
Für die Rheinprovinz wird in gleicher Weise zunächstkonstatiert, dafs insbesondere die Forstnutzungen, Streuwerk undGras, „für die Tagelöhnerfamilien auf dem Lande von der höchstenWichtigkeit (sind), indem die letzteren nur durch Beihilfe vonFutter und Streuwerk aus dem Walde im Stande sind, eine Kuh zuernähren 1 .“ Dann wird aber schon Mitte des Jahrhunderts überstarke Beschränkung der Gemein- und Kommunalländereien, z. B.auf dem Hunsrück geklagt 2 und von den Einwohnern des Sieg-
1 Grofsholz, Über den grofsen Nutzen der Waldkultur etc. in der Zeit-schrift des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreufsen 1851. S. 257.
2 A. von Lengerke, Landwirtschaftliche Skizzen von Rheinpreufsen.1853. S. 114.