Sechstes Kapitel, Grofsbritannien.
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den borderers oder squatters 1 oder grass - men 2 , wie sie in denverschiedenen Gegenden heifsen, den „Gärtnern“ in schlesischerSprachweise.
Beide Kategorien ländlicher Tagelöhner basierten ihre Wirt-schaft aufser auf den Verdienst bei der Herrschaft:
1. auf die Anteils- und Nutzungsrechte, die sie als Mitgliederder Dorfgemeinde an Weide und Wald hatten 3 ;
2. auf die Nebeneinkünfte aus gewerblicher Thätigkeit.
Letztere hat offenbar in dem frühkapitalistischen England eine
noch bedeutendere Rolle gespielt als in der deutschen Volkswirt-schaft der gleichen Periode. Es ist geradezu die Regel, dafs sichkleine Landwirtschaften — es gilt dies auch für selbständigeBauernwirtschaften — durch gewerblichen Nebenverdienst einenZuschufs zu ihren Einkünften verschaffen oder aber Gewerbe-treibende, namentlich Weber in grofser Zahl, sich durch Er-pachtung eines kleinen Besitztums eine nutzbringende Verwendungihrer freien Zeit sichern. Damit sind wir zu einer letzten Kategorielandwirtschaftlicher Nutzungsverhältnisse gelangt: das ist die Weiter-vergebung eines Teils des „gepachteten“ Landes seitens des Farmersan kleine „Afterpächter“, meist eben Hausindustrielle oder Hand-werker, die mit Hilfe ihrer gewerblichen Arbeit und deren Erträg-nissen in den Stand gesetzt wurden, die Renten für die kleinenAnwesen zu zahlen. Diese „crofter-weavers“ ebenso wie diejenigenGewerbetreibenden auf dem Lande, die etwa nicht selbst einenLandwirtschaftsbetrieb hatten, verrichteten dann vielfach auch diewenige Saisonarbeit, die auf den Gütern zu leisten war 4 .
1 Hasbach, 72 ff.
2 „A grass-man seems to liave been a day labourer or servant on-a farm, having a house and yard and a cow’s grass witb the farmer’s cattle•on the common in summer and straw with him in winter, with which they•barely brought their skins and bones oi^y through the latter, alive, to thespring.“ Rev. Harry Stuart, Agricultural Labourers as they were, are andshould be in their social condition. 2. ed. 1854. pag. 23.
3 Vgl. die bei Hasbach, a. a. 0. S. 75, 87 und passim mitgeteiltenzahlreichen Belegstellen.
4 Die Zeugnisse für jene durchgängige Verbindung landwirtschaft-licher und gewerblicher Thätigkeit sind ungemein zahlreich. DieWerke von Defoe , Eden, Young, Marshall u. a. Schriftstellern des18. Jahrhunderts sind voll von Belegstellen für jene Tatsache. Es istcharakteristisch, wenn A. Young einmal ausdrücklich zu bemerken für nötig■hält, dafs in einer Gegend (es betrifft die Textilindustrie um Witney inOxfordshire ) die gewerblichen Produzenten nicht auch nebenher landwirt-schaftliche Arbeiten verrichten: „one remarkable circumstance is, that
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