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der geplanten Unternehmung: des Grund und Bodens. Es mufsdas von Nutzungsrechten befreite, wohl arrondierte Gutsareal ge-schaffen werden. Dazu bedarf es der Gemeinheitsteilung, der Ab-lösungen und Verkoppelungen, welche als „Agrarreformen“ bei unsbekannten Mafsregeln der Engländer unter dem Namen der en-closures zusammenfafst. Die Geschichte der Einhegungen währenddes 18. und 19. Jahrhunderts in England ist erst neuerdings wiedervon Hasbach geschrieben worden. Die Zwecke unserer Dar-stellung verlangen ein näheres Eingehen auf die im allgemeinenbekannten Vorgänge nicht. Es genügt, wenn wir die uns interessieren-den Wirkungen der enclosures, die sich am stärksten in denJahrzehnten von 1790—1810 fühlbar machten, kurz verzeichnen.Wie anderwärts, bedeuten sie auch in England die Erschütterungder Existenz zahlreicher kleiner Land- und Vieh-wirte. Der Wegfall der Gemeindeweide, der Holz-, Gras- undanderer Nutzungsrechte erschwert die Viehhaltung und zerbrichtdamit das Rückgrat der kleinen Wirtschaften um so rascher, jekleiner sie sind: vom Bauern abwärts bis zum Gutstagelöhner, dernur gerade noch eine Kuh oder ein paar Schafe, wenn auch „theirskins and bones only“, durchgefüttert hatte, ging ein grofser Rifsdurch das Gefüge der alten Wirtschaften. Andere Kategorien derbodenständigen Bevölkerung: die kleinsten selbständigen Bauern-wirtschaften, deren Inhaber nebenher auch gelohnarbeitet hatten,und die Tagelöhner, die sich nebenher eigene Wirtschaften zurecht-gezimmert hatten, werden entwurzelt. Und ganz wie wir es inDeutschland beobachtet haben: die kapitalistische Gutswirtschaftgeht noch einen Schritt weiter und sucht — zwecks rationeller Ein-richtung des Betriebes im Innern — die Arbeitsverfassung thun-lichst ihrer alten naturalwirtschaftlichen Schlacken zu entkleidenund das reine Accordlohnverhältnis herzustellen: die Berechtigungzur Kuhweide auf dem Herrenland entfällt mit zunehmender Inten-sität der Viehwirtschaft, das Interesse des Pächters, seinen ArbeiternParzellen in Afterpacht zu geben, erlischt in dem Mafse, wie ersein Land selber besser nutzen kann h Und rascher und radi-kaler als anderswo erscheint in England als Typus des ländlichenLohnarbeiters der geldgelohnte Accord- und Wanderarbeiter 1 2 .
1 II. Stuart, a. a. 0., pag. 18 ff. Davies, The case of Laborers inUusbandry stated and considered 1795, S. 56, citiert bei II asb ach, 130.
2 Schon in den 1850 er Jahren steht man vielfach klagend vor demfait accompli einer völlig proletarischen ländlichen Arbeitsverfassung und