Sechzehntes Kapitel. Die Vereinheitlichung des Bedarfs etc. 323
in staatlichem oder städtischem Dienst stehenden Arbeiter wird eineBevölkerungsschicht erzeugt, deren inneres und äufseres Wesen zu-nächst eine Uniformierung erfährt. Es zeigt sich das in der Ge-staltung ihres Amtsbedarfs nicht minder als der ihres Privatbedarfs:die einheitliche Kleidung ist für jene der besonders markante Aus-druck. Aber es wird im allgemeinen nicht zweifelhaft sein, dafshundert Ratsdiener oder hundert Postsekretäre oder hundert Eisen-bahnschaffner einen einförmigeren Privatbedarf haben werden alshundert Schuster, Schneider oder selbst Bauern. Die Schabioni-sierung ihres Gehirns wird viel weiter vorgeschritten sein dank demvöllig gleichen Milieu, in dem sie ihre Thätigkeit ausüben unddamit die Vereinheitlichung ihres Geschmacks und Werturteils;aber auch ihre Einkommen sind durch die etatsmäfsige Zuweisungganz gleicher Portionen viel mehr ausgeglichen, als es je die Ein-kommen nicht beamteter Personen, welchen Charakters auch immer,sein können.
Ist in den bisher besprochenen Fällen die Vereinheitlichungdes Bedarfs durch das Auftreten neuer eigenartiger Abnehmerkreisehervorgerufen, so ist dasjenige, was man
5. die Kollektivisierung des Konsums nennen kann,eine Erscheinung, die bei allen Konsumentenschichten, wenigstensim Gebiet der modernen Civilisation, in den Grofsstädten, gleich-mäfsig sich beobachten läfst. Darunter sind alle diejenigen Fällezu verstehen, in denen ein früher individuell oder familienweisebefriedigter Bedarf nun für eine gröfsere Anzahl von Personeneinheitlich gedeckt wird. Diese Entwicklung, wie man es auch be-zeichnen kann, zur Socialisierung unseres Daseins vollzieht sich,wie jeder weifs, an tausend und aber tausend Stellen zugleich: hierals ein Ergebnis der grofsstädtischen Siedlungsweise überhaupt, wiein der Entstehung der Mietskasernen, der Vergnügungslokale, dortals besondere Folge fortgeschrittener Technik in der kommunalenWasser-, Gas-und Elektrizitätsversorgung; häufig aber insbesondereals Begleiterscheinung der im Gefolge der grofsstädtischen Ent-wicklung notwendig sich vollziehenden Auflösung der früherenPrivatfamilienwirtschaft. Sei es, dafs weniger Familienwirtschaftenüberhaupt begründet werden: Zunahme des Ledigbleibens, Liebes-verhältnisse oder sogar Ehen ohne das Fundamentum eines sog.häuslichen Herdes; sei es, dafs die Familien wirtschaften immermehr sich von der Last der Güterverarbeitung, Ausbesserung etc.zu befreien streben bezw. zu befreien in der Lage sind.
Der Schwerpunkt der Bedarfsbefriedigung, mehr und mehr
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