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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
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Zweites Buch. Die Neugestaltung des Wirtschaftslebens.

nun aber der Regel nach doch stets nur in einer solchen Vermögens-lage, dafs sie höchstens kleine Beträge ihres Wochen- oderMonatsverdienstes zum Erwerb von Gegenständen verwenden können,die nicht zur unmittelbaren Fristung des Lebens notwendig sind.Sollten daher diese Kreise zum Ankauf wertvollerer Gebrauchs-güter herangezogen werden, so mufste der Handel Mittel und Wegefinden, wie er die kleinen Einnahmepartikelchen zu gröfseren Kauf-summen zusammenfügte, ohne doch Schaden an der eigenen Seele zunehmen.

Man verfiel auf den Ratenkauf, denErwerb beweglicherSachen gegen Ratenzahlung; in England schon früh 1 , in den anderenLändern entsprechend später. Der einfache Ratenkauf ist einmodificiertes Kreditgeschäft und bot als solches den grofsen Ubel-stand, dafs er die Sicherheit des Verkäufers angesichts der Minder-wertigkeit der Kundschaft nicht unbeträchtlich gefährdet.

Diese Erwägung führte zu einer den Zwecken mehr ent-sprechenden Umgestaltung des einfachen Ratenkaufs, zum modernenAbzahlungsgeschäft 2 .

Es ist wohl richtig, wenn behauptet wird 3 * * * * 8 , dafs von einerDefinition der Abzahlungsgeschäfte in juristischem Sinne keine Redesein könne. UnterAbzahlungsgeschäft hat man nicht eine be-stimmte, juristisch definierbare Vertragsart zu verstehen, sonderneinen dem Verkehr entwachsenen Sammelnamen für verschiedenartige

1 Bekannt unter dem NamenTally Trade, der bereits von M c Cullochin seinem Dictionary of Commerce (1844) als eine sehr verbreitete Geschäftsartabgehandelt wird.

2 Die Litteratur ist reich, soweit es sich um die juristische Erörterung

der neuen Vertragsformen handelt, die ökonomische Seite des Abzahlungs-

geschäfts wird dagegen fast immer nur von den Juristen nebenamtlich mit be-

handelt. Eine Übersicht namentlich über den Stand der Gesetzgebung gieht

V. Mataja, Art.Abzahlungsgeschäft im H. St. Dort findet sich auch einTeil der Litteratur vermerkt. Unter den juristischen Bearbeitungen ragenhervor die Arbeiten von A. Cohen, Die volkswirtschaftliche Bedeutung desAbzahlungsgeschäfts (1891) und W. Hausmann, Die Veräufserung beweglicherSachen gegen Katenzahlung etc. (1891). Der 21. und 22. deutsche Juristen-tag (1891. 92) haben sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Die neuestejuristische Bearbeitung ist die umfangreiche Züricher Diss. von K. Gefsner,Das Abzahlungsgeschäft, speciell die rechtliche Natur der Ahzahlungsverträge(1898). Stimmungsbilder aus der Praxis des Wirtschaftslebens enthaltennatürlich wiederum in reicher Fülle die Jahresberichte der Handelskammern.Soweit darin bis 1890 des Abzahlungsgeschäfts Erwähnung gethan ist, hat sie

W. Hausmann, a. a. 0. S. 103 ff. auszugsweise zusammengestellt.

8 K. Gefsner, a. a. 0. S. 33. ,