Viertes Kapitel
Das Wesen des modernen Staates
I. Das Untersuchungsgebiet
Wir grenzen unser Untersuchungsgebiet wie folgt ab:
1. Wir betrachten den Staat nicht in seiner Selbständigkeit undEigen-gesetzlichkeit, sondern nur in seiner Bedeutung für den Aufbau dermodernen Wirtschaft.
2. Wir sehen ab von allen Staats formen, und ich glaube unsdazu berechtigt, weil diese offenbar nicht von Bedeutung warenoder sind für den Geist des Staates, für seine Handlungen nach außenund seine Gesetzgebung im Innern, soweit diese auf den Gang desWirtschaftslebens Einfluß geübt haben.
England hat das ganze 19. Jahrhundert hindurch eine parlamentarischeVerfassung gehabt, die bis in die 1880er Jahre auf aristokratischer Grund-lage ruht, seit 1832 mit etwas größerem Anteil der industriellen Kreise.
Frankreich hat die ganze Reihe der möglichen Verfassungen an sicherproben müssen: Zäsarismus, Feudalismus , Oligarchie (während des Juli-königtums Zensus von 200 Frcs.: 300000 Wähler zum Parlament!), dannwieder Zäsarismus und schließlich Demokratie verschiedener Prägung.
Vereinigte Staaten von Amerika haben während des ganzen Zeitraumssich einer strengen Demokratie erfreut.
Deutschland ist bis 1867 aristokratisch-oligarchisch, dann konstitutionell-monarchisch, unter Ausschaltung des Parlaments, regiert worden.
Rußlands Verfassungsform bis 1905 war nach einem bekannten Aus-spruch die Autokratie, gemildert durch den Meuchelmord, nach 1905ein „Scheinkonstitutionalismus“ (Max Weber ).
Und überall ist dieselbe Außenpolitik getrieben, sind dieselben Gesetzeerlassen, die den Kapitalismus förderten.
3. Unsere Untersuchung muß den Aufbau des Staates im Innernund seine Außenpolitik trennen, da 1 in ihnen verschiedene Geistes-strömungen zutage treten.
II. Zwieschlächtigkeit des modernen Staates
Das Wesen des modernen Staates ist zwieschlächtig: er stellt dieVereinigung zweier im Grunde sich ausschließender Gestaltungs-prinzipien dar: des machtpolitischen und des liberalen Prinzips.